Apple ist in Italien zu einer Geldstrafe von 10 Millionen Euro verurteilt worden. Wie MacRumors berichtet, werfen die Wettbewerbshüter des Landes dem iPhone-Hersteller unfaire Geschäftspraktiken beim iPhone-Marketing vor.
Die Behörden werfen Apple vor, nicht ausreichend deutlich dargestellt zu haben, dass diese Eigenschaften nur unter bestimmten Bedingungen gelten. Unter anderem bezieht Apple sie auch Laborbedingungen, bei denen stehendes beziehungsweise reines Wasser zum Einsatz kommt – Bedingungen, die Verbraucher in der Realität nicht vorfinden.
Die Kartellwächter störten sich zudem an Apples Garantiebedingungen, die trotz der beworbenen „Wasserdichtigkeit“ jegliche Schäden durch Flüssigkeiten ausschließen. Es sei unangebracht, einen Schutz vor eindringendem Wasser ausdrücklich zu bewerben und zugleich jegliche Serviceleistungen im Rahmen der Garantie zur Beseitigung von Flüssigkeitsschäden abzulehnen.
2018 musste Apple ebenfalls 10 Millionen Euro an die italienischen Wettbewerbshüter abführen. Sie warfen Apple vor, mit der Drosselung der CPUs älterer iPhones zur Vermeidung von Akku-Problemen eine „geplante Obsoleszenz“ eingeführt zu haben.
Apple ist allerdings nicht der einzige Smartphonehersteller, dessen Angaben zur Wasserfestigkeit seiner Geräte mit Vorsicht zu genießen ist. Samsung ergänzt beispielsweise in einer Fußnote zum Galaxy S20, dass der Schutz nur bei „klarem Wasser“ besteht, nicht aber bei „Salzwasser und anderen Flüssigkeiten, insbesondere Seifenlaufe, Alkohol und/oder erhitzten Flüssigkeiten“. 2016 zeigte Samsung zudem in einem Werbespot, wie einem Nutzer sein neues Galaxy S7 beim Abwasch ins Spülbecken fällt und dies unbeschadet übersteht. Zu beachten ist hier, dass die dort gezeigte Person offenbar nur reines Wasser benutzt – das Spülwasser ist glasklar und zeigt keinerlei Schaumbildung.
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