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EU-Kommission plant Verschärfung der Regeln für digitale Dienste und Märkte

Die EU-Kommission will nach eigenen Angaben den digitalen Raum reformieren. Zur Regulierung von Sozialen Medien, Online-Marktplätzen und anderen Online-Plattformen wurden Entwürfe für ein Gesetz über digitale Dienste und ein Gesetz über digitale Märkte erarbeitet. Ziel ist es, „einen Zugang zu sicheren Produkten und Diensten im Internet“ sowie einen „fairen Wettbewerb“ zu garantieren.

Laut Kommissions-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sollen Unternehmen in Europa weiterhin frei ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen, und zwar so, „wie sie es auch außerhalb des Internets tun“. „Das ist ein und dieselbe Welt. Wir sollten überall auf sichere Weise einkaufen und auf Nachrichten, die wir lesen, vertrauen können. Denn was offline illegal ist, ist auch online illegal“, erklärte Vestager.

„Mit den heutigen Vorschlägen gestalten wir unseren digitalen Raum für die nächsten Jahrzehnte. Mit harmonisierten Vorschriften, Vorabverpflichtungen, besserer Beaufsichtigung, zügiger Durchsetzung und abschreckenden Sanktionen werden wir dafür sorgen, dass alle, die digitale Dienste in Europa anbieten und nutzen, von Sicherheit, Vertrauen, Innovation und Geschäftsmöglichkeiten profitieren“, kommentierte Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt.

Das Gesetz für digitale Dienste soll unter andrem Vorschriften für die Entfernung illegaler Waren, Dienstleistungen und Inhalte bringen. Es soll aber auch Nutzer schützen, deren Inhalte irrtümlicherweise gelöscht wurden. Die EU will zudem die Anbieter sehr großer Plattformen verpflichten, mehr Maßnahmen zu ergreifen, um einen Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern. Es ist aber auch geplant, die Transparenz bei der Auswahl und Auslieferung von Online-Werbung zu verbessern.

Im Bereich der digitalen Märkte soll das Gesetz nur für große Anbieter von zentralen Plattformdiensten gelten, „die für unlautere Praktiken am anfälligsten sind“, formuliert es die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. Beispiele seien Suchmaschinen, Soziale Netzwerk oder Online-Vermittlungsdienste. Vor allem sollen sogenannte digitale „Torwächter“ reguliert werden, also Unternehmen, die für gewerbliche Nutzer einen wichtigen Zugang zu ihren Kunden darstellen. Sie könnten nach Ansicht der EU „so mächtig werden, dass sie als private Akteure selbst Regeln bestimmen und als unumgängliches Zugangstor zwischen Unternehmen und Verbrauchern funktionieren können“.

Der Entwurf diese Gesetzes sieht unter anderem vor, dass „unlautere Praktiken“ verboten werden. Als Beispiel nennt die EU, dass Hersteller verhindern, dass sich vorinstallierte Software entfernen lässt.

Bei beiden Gesetzen will die EU mit zum Teil einschneidenden Sanktionen sicherstellen, dass sich Unternehmen auch an die neuen Regeln halten. So sollen Plattformen, die mehr als 10 Prozent der EU-Bevölkerung erreichen, bereits als systemrelevant eingestuft werden. Für sie gelten laut EU künftig besondere Verpflichtungen und sie sollen einer besonderen Beaufsichtigung unterliegen. Das Gesetz für digitale Märkte sieht dem Entwurf zufolge sogar konkrete Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.

Die Entwürfe müssen allerdings noch vom Europaparlament und den Mitgliedstaaten angenommen werden. Die EU betont, dass in dem Fall die Gesetze unmittelbar in der gesamten Europäischen Union gelten.

Der Branchenverband eco sieht zumindest Teile der Vorschläge kritisch. Positiv ist seiner Ansicht nach, dass das Gesetz für digitale Dienste an den Grundregeln der E-Commerce-Richtlinie festhält. Auf wenig Gegenliebe stößt in des ein geplante Aufsichtsbehörde namens Digital Service Coordinator.

„Es ist gut, dass die EU Kommission an Grundprinzipien wie dem Haftungsprivileg für Provider und dem Verbot einer generellen Überwachung der Internetkommunikation nicht rüttelt. Das, sowie auch die Klarstellung, dass Hostingprovider ihr Haftungsprivileg durch freiwillige Maßnahmen erhalten können, gibt den Unternehmen Rechtssicherheit“, sagte Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des Verbandes. „Die geplante Einführung und Ausgestaltung des Digital Services Coordinators erscheint hingegen überdimensioniert und dürfte im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses noch für intensive Diskussionen führen.“ Eine Aufsichtsbehörde mit derart grenzenlosem Befugnisspielraum in Kombination mit einem solch massiven Strafrahmen könne der Entwicklung des Digitalen Marktes in der EU nachhaltig schaden. „Hier sollten Parlament und Rat in der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes mehr Augenmaß anlegen.“

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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