Die EU-Kommission hat der vor mehr als einem Jahr angekündigten Übernahme von Fitbit durch Google ihren Segen erteilt. Allerdings gilt die Zusage nur unter der Auflage, dass Google seine Zusagen, sich an bestimmte Verpflichtungen zu halten, umsetzt.
Bedenken hatte die Kommission vor allem in Bezug auf die Nutzung von Gesundheitsdaten, die die Fitbit-Produkte liefern, für Werbezwecke – was Google Vorteile bei Online-Suchmaschinenwerbung und Online-Display-Werbung einbringen könne. Außerdem wollte die EU nicht, dass Google den Zugang zu Fitbits Web-Programmierschnittstelle einschränkt, die Dritten den Zugriff auf Gesundheits- und Fitnessdaten erlaubt. Mitbewerber wiesen auch auf mögliche Folgen für den Datenschutz hin.
Um die Bedenken auszuräumen verpflichtete sich Google, alle von Fitbit-Geräten erfassten Daten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nicht für Google-Werbung zu benutzen. Außerdem muss das Unternehmen die Fitbit-Daten „auch technischem Wege“ getrennt von anderen speichern und verarbeiten. Schließlich schreibt die EU auch vor, dass Google Nutzern effektiv die Wahl gibt, ob sie einer Nutzung ihrer im Google- und Fitbit-Konto gespeicherten Daten für andere Google-Dienste zustimmen wollen.
Außerdem muss Google die Web-API von Fitbit für Drittanbieter offen halten und auch Android-OEMs die dafür benötigten Lizenzen kostenlos zur Verfügung stellen. Auch darf es Hersteller von mit Fitbit konkurrierenden Produkte nicht den Zugang zu Android erschweren oder gar verweigern, auch nicht zu zukünftigen Funktionen.
Alle Auflagen sind für Google über einen Zeitraum von zehn Jahren bindend. Die EU-Kommission hält sich Recht vor, den Zeitraum um weitere zehn Jahre zu verlängern, sollte sie die Notwendigkeit einer solchen Verlängerung nachweisen können.
Google hatte Anfang November 2019 eine verbindliche Vereinbarung zur Übernahme von Fitbit überzeichnet. Es wurde ein Kaufpreis in Höhe von 2,1 Milliarden Dollar vereinbart.
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