Landgericht Mannheim gibt LG im Patentstreit gegen TCL recht

Letzte Woche entschied das Landgericht Mannheim in Deutschland zugunsten von LG Electronics in einer Patentklage, die das Unternehmen im November 2019 gegen TCL eingereicht hatte. Das Urteil stellte fest, dass TCL gegen Ansprüche in LGs standardessenziellem Patent EP 2 627 146 B1 in Deutschland verstoßen hat, das eine bestimmte LTE-Technologie abdeckt. Nach dem Gerichtsurteil unternimmt LG sofortige Schritte, um TCL von der unrechtmäßigen Nutzung von LGs Technologie ohne Lizenz abzuhalten. TCL kann gegen das Urteil Berufung einlegen und eine Nichtigkeitsklage von TCL gegen das Patent ist beim Bundespatentgericht in München anhängig. Von den zwei verbleibenden Klagen, die LG gegen TCL eingereicht hat, fand eine am 2. März statt, während die dritte Klage im Mai verhandelt wird.

„Unsere patentierten Technologien sind das Ergebnis kontinuierlicher Forschung und Entwicklung und sind von zentraler Bedeutung für unsere anhaltende Wettbewerbsfähigkeit in der Branche und das, was unsere Mitarbeiter motiviert, kreativ zu denken“, sagte Cho Hwi-jae, Vizepräsident und Leiter des Intellectual Property Center von LG. „Wir glauben, dass es unsere Verantwortung ist, unser geistiges Eigentum energisch gegen jegliche unautorisierte Nutzung zu schützen.“

LG verfügt über eines der größten Portfolios an standardrelevanten Patenten im Bereich der mobilen Kommunikation. Laut TechIPm, einem professionellen Forschungs- und Beratungsunternehmen für geistiges Eigentum, belegte LG fünf Jahre in Folge (2012 bis 2016) weltweit den ersten Platz in der Kategorie der standardessenziellen Patente für 4G (LTE/LTE-A). Und das in Deutschland ansässige Marktforschungsunternehmen IPlytics GmbH aus Berlin hat LG kürzlich mit über 3.700 Patentfamilien auf den dritten Platz in der Kategorie der standardessenziellen Patente für 5G weltweit gesetzt.

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ZDNet.de Redaktion

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