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US-Bundesrichter weist Kartellbeschwerde gegen Facebook ab

In der im Dezember letzten Jahres eingereichten Klage warf die Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC), Facebook vor, Unternehmen aufgekauft zu haben – nämlich Instagram für 1 Milliarde Dollar im Jahr 2012 und WhatsApp für 19 Milliarden Dollar im Jahr 2014 – um jegliche Konkurrenz auszuschalten, die das Potenzial hat, die Dominanz des Unternehmens zu untergraben.

Facebook wurde auch beschuldigt, Schnittstellen (APIs) auszuschließen, auf die sich Konkurrenten verlassen. Außerdem tut Facebook laut der Anklage alles dafür, um die Qualität der Verbindungen von Konkurrenten mit Facebook zu verschlechtern und zu unterdrücken.

Konkret behauptete die FTC, dass Facebook Richtlinien einführte, nach denen seine APIs „Entwicklern nur unter der Bedingung zur Verfügung stehen, dass ihre Apps“ nicht mit Facebook Blue oder Facebook Messenger konkurrieren. Mit diesen Vorwürfen forderte die FTC, dass Facebook sich von Instagram und WhatsApp trennt.

Doch am Montag hob US-Bezirksrichter James Boasberg die Klage der FTC auf, da sie nicht genügend Beweise vorbrachte, dass Facebook eine Monopolmacht besitzt.

„Die FTC hat es versäumt, genügend Fakten vorzubringen, um ein notwendiges Element aller ihrer Ansprüche aus Abschnitt 2 plausibel zu machen – nämlich, dass Facebook Monopolmacht auf dem Markt für Personal Social Networking (PSN) Services hat“, schrieb Boasberg in seinem Urteil.

Boasberg wies bei seiner Entscheidung darauf hin, dass die FTC zwar verschiedene konkrete Fälle vorgebracht hat, in denen Facebook möglicherweise gegen die Kartellgesetze des Bundes verstoßen hat, dass die Gesetze aber nur dann durchgesetzt werden können, wenn ein Unternehmen seine Monopolmacht ausnutzt oder im Begriff ist, wettbewerbswidrig zu handeln. Alle von der FTC vorgebrachten Fälle fanden im Jahr 2013 statt.

„Die FTC hat sicherlich nicht behauptet, dass diese spezifische Art von Verhalten ‚im Begriff ist‘ aufzutreten. Das könnte sie auch nicht, da Facebook laut der Beschwerde seit fast acht Jahren keine solche Aktion mehr durchgeführt hat.“

Gleichzeitig machte Boasberg deutlich, dass die Kartellrechtsklage gegen Facebook das Unternehmen immer noch dazu zwingen könnte, die Akquisitionen von Instagram und WhatsApp zu veräußern, auch wenn diese bereits vor Jahren getätigt wurden.

Er erklärte, dass die Akquisitionen von Instagram und WhatsApp immer noch rückgängig gemacht werden könnten, wenn die Akquisitionen ein Monopol schufen, da sich das Kartellrecht nicht auf „eine diskrete Transaktion bezieht, sondern [eher] auf einen Status, der fortbesteht, bis die Transaktion rückgängig gemacht wird.“

„Die Regel unter Abschnitt 7 ist also, dass, solange ein akquirierendes Unternehmen weiterhin erworbene Vermögenswerte hält, die Regierung jederzeit argumentieren kann, dass ein solches Unternehmen gegen Abschnitt 7 verstößt“, schrieb Boasberg.

Während die FTC-Klage abgewiesen wurde, hat das Gericht zugelassen, dass der Fall aktiv bleibt, wobei der FTC eine Frist von 30 Tagen eingeräumt wird, um eine geänderte Klage einzureichen, wenn sie dies wünscht.

Vor dem Hintergrund der Kartellrechtsklage haben Demokraten und Republikaner im Antitrust-Unterausschuss des Repräsentantenhauses letzte Woche ein Paket von Kartellgesetzen vorgestellt, die auf Amazon, Apple, Facebook und Google abzielen, als Teil der Bemühungen, zu reformieren, wie große Tech-Unternehmen reguliert werden.

„Unregulierte Tech-Monopole haben zu viel Macht über unsere Wirtschaft. Sie sind in einer einzigartigen Position, um Gewinner und Verlierer auszuwählen, kleine Unternehmen zu zerstören, die Preise für die Verbraucher zu erhöhen und die Leute arbeitslos zu machen“, sagte der Ausschussvorsitzende und demokratische Abgeordnete David Cicilline letzte Woche.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte es erhebliche Auswirkungen auf die Tech-Industrie haben, einschließlich der Möglichkeit, dem Justizministerium grünes Licht für die Zerschlagung großer Unternehmen zu geben.

ZDNet.de Redaktion

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