Um die Sicherheit im Auto noch besser zu gewährleisten, haben sich binnen der letzten Jahrzehnte immer mehr technische Spielereien bewährt. Mit dazu gehören heutzutage nicht nur Bluetooth-Freisprecheinrichtungen und Navigationsgeräte. Blitzerapps auf dem Smartphone sorgen dafür, dass der Fahrer unterwegs frühzeitig vor Radargeräten gewarnt wird.

Er ist dank dieser Spielerei in der Lage, früh genug abzubremsen und einer Strafe zu entgehen. Allerdings verfälscht es auch die generelle Verkehrsüberwachung, welche die Gesetzeshüter eigentlich bezwecken. Fraglich ist, wie die rechtliche Lage aussieht und ob du bei der Nutzung mit einem Bußgeld rechnen musst.

Was ist der Unterschied zwischen einem Radarwarner und einer Blitzerapp?

Bei einem Radarwarner handelt es sich um eine fest installierte Anlage im Auto, die mittels eines Signaltons angibt, dass sich in der Nähe eine Radaranlage befindet. Ebenso gibt es spezielle Geräte, die den Betrieb der Radaranlage stören und somit selbst bei einer Geschwindigkeitsübertretung keine Aufnahme machen.

Allerdings erkennen die Radarwarner nicht immer eine Blitzeranlage, da diese mit unterschiedlichen Technologien arbeiten. Bei der Verwendung solcher Anlagen kommen die folgenden Technologien zum Einsatz:

  • Radar
  • Laser
  • Lichtschranke

Fest eingebaute Radarwarner erkennen hierbei nur Ersteres.

Die Blitzerapps warnen dagegen nicht nur vor fest installierten Anlagen, sondern streckenweise auch vor temporär aufgestellten Geräten. Dabei ist es unerheblich, welche Technik diese verwenden. Die Apps können separat auf dem Smartphone installiert, aber auch Teil des Navigationssystems sein. Für ihre Verwendung benötigst du lediglich eine konstante Internetverbindung und ein Handy, das GPS unterstützt.

Für eine korrekte Anzeige greift die App auf eine Datenbank zurück, die sämtliche Blitzerstandorte in Deutschland, sowie Europa enthält. Sie wird von privaten Nutzern immer wieder auf den aktuellen Stand gebracht, womit eine sehr genaue Anzeige innerhalb der App möglich ist. Neben der Höchstgeschwindigkeit wird auch der Blitzertyp angezeigt.

Übermittelt werden die Daten schließlich per GPS auf das Smartphone. Der Fahrer wird in der Regel mehrere hunderte Meter vor der eigentlichen Anlage von der App gewarnt, sodass eine Geschwindigkeitsanpassung rechtzeitig möglich ist.

Die Anzeige ist ebenfalls mittels Navigationssystem möglich. Mit dem Unterschied, dass keine Radaranlagen benannt werden, sondern sogenannte „Points of interest“. Diese Funktion war ursprünglich so konzipiert, dass ausschließlich Tankstellen und Raststätten auf dem Navi angezeigt werden sollten.

Die Verwendung einer POI-Funktion ist in Deutschland zwar erlaubt, in anderen Ländern jedoch bereits aufgrund der zusätzlichen Warnmöglichkeit vor Radaranlagen verboten.

Wie sieht die rechtliche Lage innerhalb Deutschlands aus?

Die Nutzung von fest eingebauten Radarwarnern ist innerhalb Deutschlands laut der Straßenverkehrsordnung (StVo) grundsätzlich verboten. Bis zum Jahr 2020 waren Blitzerapps hiervon ausgenommen, weil sie nicht klar in der gesetzlichen Regelung, die im Paragrafen 23 der StVO festgelegt ist, erwähnt wurden.

Hier hieß es ganz klar, dass Fahrzeug-führende Personen keine technischen Geräte betreiben oder betriebsbereit mitführen dürfen, sofern diese Geräte dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu zeigen oder zu stören. Dabei werden als Beispiele Radar- oder Laserstörgeräte genannt, also Geräte, die beispielsweise Geschwindigkeitsmessungen anzeigen oder stören.

Inzwischen hat sich dies geändert und die Verwendung der Apps ist ausschließlich dann erlaubt, wenn man sich vor der Fahrt über die auf der Strecke befindlichen Blitzer informiert. Unterwegs sollte die App hingegen ausgeschaltet bleiben. Der Paragraf 23 wurde demnach angepasst.

Nun heißt es, dass bei anderen technischen Geräten, die neben dem eigentlichen Zweck der Nutzung auch besagte Anzeigen oder Störungen der Verkehrsmaßnahmen bieten, nur diese Gerätefunktionen nicht verwendet werden dürfen.

Am Ende ist es somit gleichgültig, ob man eine Blitzerapp mittels Smartphone benutzt oder auf eine Funktion innerhalb des Navigationsgeräts zurückgreift. Der Betrieb besagter Programme und Anlagen ist laut Gesetz verboten.

Warum Radiodurchsagen weiterhin erlaubt bleiben

Eine weitere Methode, um die Fahrer unterwegs vor Radaranlagen zu warnen, ist das Radio. In den Verkehrsnachrichten werden hierzu immer wieder bekannte Positionen von Blitzern an den Fahrer durchgegeben, woraufhin dieser gewarnt wird und gegebenenfalls die Geschwindigkeit anpassen kann.

Nun könnte man annehmen, dass wenn Blitzerapps nicht erlaubt sind, diese Einrichtung ebenfalls sanktioniert werden könnte. Dies ist jedoch falsch, da die Angaben des Radiosprechers relativ schwammig sind und nur eine ungefähre Position des Blitzers beinhalten. Blitzer-Apps hingegen geben eine exakte Position an.

Der Fahrer muss dementsprechend sein Tempo schon vorher drosseln, weil er dank der Radioansage nicht genau weiß, wo sich die Anlage befindet. Bei der Blitzer App gehen Experten hingegen davon aus, dass die Geschwindigkeit kurz vor der Anlage gedrosselt wird, der Fahrer danach jedoch unentwegt weiterrast.

Einziges Schlupfloch: Der Beifahrer ist von dem Verbot nicht betroffen. Er darf weiterhin mit dem Smartphone Blitzeranlagen suchen, den Fahrer jedoch nicht davor warnen.

Wie hoch ist die Strafe bei der Nutzung einer Blitzerapp?

Wirst du beim Einsatz einer Blitzerapp erwischt, droht seitens der Behörden ein Bußgeld. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe in Höhe von 75 Euro sanktioniert wird. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

KI-gestütztes Programmieren bringt IT-Herausforderungen mit sich

OutSystems-Studie: 62 Prozent der Befragten haben Sicherheits- und Governance-Bedenken bei Softwareentwicklung mit KI-Unterstützung.

3 Tagen ago

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

7 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

1 Woche ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

1 Woche ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

1 Woche ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

1 Woche ago