Um die Sicherheit im Auto noch besser zu gewährleisten, haben sich binnen der letzten Jahrzehnte immer mehr technische Spielereien bewährt. Mit dazu gehören heutzutage nicht nur Bluetooth-Freisprecheinrichtungen und Navigationsgeräte. Blitzerapps auf dem Smartphone sorgen dafür, dass der Fahrer unterwegs frühzeitig vor Radargeräten gewarnt wird.
Er ist dank dieser Spielerei in der Lage, früh genug abzubremsen und einer Strafe zu entgehen. Allerdings verfälscht es auch die generelle Verkehrsüberwachung, welche die Gesetzeshüter eigentlich bezwecken. Fraglich ist, wie die rechtliche Lage aussieht und ob du bei der Nutzung mit einem Bußgeld rechnen musst.
Bei einem Radarwarner handelt es sich um eine fest installierte Anlage im Auto, die mittels eines Signaltons angibt, dass sich in der Nähe eine Radaranlage befindet. Ebenso gibt es spezielle Geräte, die den Betrieb der Radaranlage stören und somit selbst bei einer Geschwindigkeitsübertretung keine Aufnahme machen.
Allerdings erkennen die Radarwarner nicht immer eine Blitzeranlage, da diese mit unterschiedlichen Technologien arbeiten. Bei der Verwendung solcher Anlagen kommen die folgenden Technologien zum Einsatz:
Fest eingebaute Radarwarner erkennen hierbei nur Ersteres.
Die Blitzerapps warnen dagegen nicht nur vor fest installierten Anlagen, sondern streckenweise auch vor temporär aufgestellten Geräten. Dabei ist es unerheblich, welche Technik diese verwenden. Die Apps können separat auf dem Smartphone installiert, aber auch Teil des Navigationssystems sein. Für ihre Verwendung benötigst du lediglich eine konstante Internetverbindung und ein Handy, das GPS unterstützt.
Für eine korrekte Anzeige greift die App auf eine Datenbank zurück, die sämtliche Blitzerstandorte in Deutschland, sowie Europa enthält. Sie wird von privaten Nutzern immer wieder auf den aktuellen Stand gebracht, womit eine sehr genaue Anzeige innerhalb der App möglich ist. Neben der Höchstgeschwindigkeit wird auch der Blitzertyp angezeigt.
Übermittelt werden die Daten schließlich per GPS auf das Smartphone. Der Fahrer wird in der Regel mehrere hunderte Meter vor der eigentlichen Anlage von der App gewarnt, sodass eine Geschwindigkeitsanpassung rechtzeitig möglich ist.
Die Anzeige ist ebenfalls mittels Navigationssystem möglich. Mit dem Unterschied, dass keine Radaranlagen benannt werden, sondern sogenannte „Points of interest“. Diese Funktion war ursprünglich so konzipiert, dass ausschließlich Tankstellen und Raststätten auf dem Navi angezeigt werden sollten.
Die Verwendung einer POI-Funktion ist in Deutschland zwar erlaubt, in anderen Ländern jedoch bereits aufgrund der zusätzlichen Warnmöglichkeit vor Radaranlagen verboten.
Die Nutzung von fest eingebauten Radarwarnern ist innerhalb Deutschlands laut der Straßenverkehrsordnung (StVo) grundsätzlich verboten. Bis zum Jahr 2020 waren Blitzerapps hiervon ausgenommen, weil sie nicht klar in der gesetzlichen Regelung, die im Paragrafen 23 der StVO festgelegt ist, erwähnt wurden.
Hier hieß es ganz klar, dass Fahrzeug-führende Personen keine technischen Geräte betreiben oder betriebsbereit mitführen dürfen, sofern diese Geräte dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu zeigen oder zu stören. Dabei werden als Beispiele Radar- oder Laserstörgeräte genannt, also Geräte, die beispielsweise Geschwindigkeitsmessungen anzeigen oder stören.
Inzwischen hat sich dies geändert und die Verwendung der Apps ist ausschließlich dann erlaubt, wenn man sich vor der Fahrt über die auf der Strecke befindlichen Blitzer informiert. Unterwegs sollte die App hingegen ausgeschaltet bleiben. Der Paragraf 23 wurde demnach angepasst.
Nun heißt es, dass bei anderen technischen Geräten, die neben dem eigentlichen Zweck der Nutzung auch besagte Anzeigen oder Störungen der Verkehrsmaßnahmen bieten, nur diese Gerätefunktionen nicht verwendet werden dürfen.
Am Ende ist es somit gleichgültig, ob man eine Blitzerapp mittels Smartphone benutzt oder auf eine Funktion innerhalb des Navigationsgeräts zurückgreift. Der Betrieb besagter Programme und Anlagen ist laut Gesetz verboten.
Eine weitere Methode, um die Fahrer unterwegs vor Radaranlagen zu warnen, ist das Radio. In den Verkehrsnachrichten werden hierzu immer wieder bekannte Positionen von Blitzern an den Fahrer durchgegeben, woraufhin dieser gewarnt wird und gegebenenfalls die Geschwindigkeit anpassen kann.
Nun könnte man annehmen, dass wenn Blitzerapps nicht erlaubt sind, diese Einrichtung ebenfalls sanktioniert werden könnte. Dies ist jedoch falsch, da die Angaben des Radiosprechers relativ schwammig sind und nur eine ungefähre Position des Blitzers beinhalten. Blitzer-Apps hingegen geben eine exakte Position an.
Der Fahrer muss dementsprechend sein Tempo schon vorher drosseln, weil er dank der Radioansage nicht genau weiß, wo sich die Anlage befindet. Bei der Blitzer App gehen Experten hingegen davon aus, dass die Geschwindigkeit kurz vor der Anlage gedrosselt wird, der Fahrer danach jedoch unentwegt weiterrast.
Einziges Schlupfloch: Der Beifahrer ist von dem Verbot nicht betroffen. Er darf weiterhin mit dem Smartphone Blitzeranlagen suchen, den Fahrer jedoch nicht davor warnen.
Wirst du beim Einsatz einer Blitzerapp erwischt, droht seitens der Behörden ein Bußgeld. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe in Höhe von 75 Euro sanktioniert wird. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg.
Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.
Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…