Hackerangriff – Definition und rechtliche Möglichkeiten

Was genau ist ein Hackerangriff?

Grundsätzlich verschaffen sich Hacker durch Nutzung verschiedener Programme Zugang auf Server oder sogar die Geräte von Privatpersonen. Dies passiert im Hintergrund und am besten bekommen die Ziele von Hackern diesen Vorgang gar nicht erst mit. Erfolgt ein Hackerangriff, erhalten Unbefugte Zugriff auf eine Vielzahl an Daten. Personenbezogene Daten wie Adressen, Kreditkartendaten oder Account-Zugänge verschiedener Portale stellen besonders schmackhafte Ziele dar. Deswegen sind gerade große Firmen vielen Hackerangriffen ausgesetzt, denn hier sind viele Personendaten gebündelt vorhanden.

Beliebte Vorgehensweisen bei Hackerangriffen

Wie genau gehen Hacker vor, wenn Sie ein Ziel für Ihre Cyberattacke ausgekundschaftet haben? Folgende Vorgehensweisen sind beliebt:

• Der klassische Computervirus:Hierbei handelt es sich um eine Datei oder einen speziellen Code, der sich über die Dateien eines Nutzers verbreitet und somit für Beschädigungen am betroffenen Computersystem sorgt. Dadurch kann die allgemeine Leistung des Systems beeinträchtigt werden, aber es kann auch zu beschädigten oder zerstörten Dateien kommen.

• Der Trojaner: Der Trojaner ist an das bekannte trojanische Pferd aus der Antike angelehnt. In Form von Freeware gelangt er unbemerkt auf das Computersystem eines Nutzers. Dort angekommen, führt er die vom Hacker einprogrammierte Aufgabe aus. Dazu zählt beispielsweise die Installation von Spyware, um die Vorgänge des Nutzers auszuspionieren und für eigene Zwecke zu missbrauchen.

• DDos-Angriff: DDos steht für „Distributed Denial Of Service“, was übersetzt „verteilte Dienstverweigerung“ bedeutet. Ziel solch eines Angriffs ist es, ganze Systeme lahmzulegen. Beispielsweise gibt es Webseiten, die plötzlich nicht erreichbar sind. Das liegt nicht unbedingt an der hauseigenen IT des Webseitenbetreibers, sondern sie wurde Ziel eines Ddos-Angriffs. Das kann zu massiven Verlusten eines Unternehmens führen, beispielsweise bei einem Online-Shop.

Ab wann lohnt sich ein Anwalt?

In der Juristik besteht bereits seit einigen Jahren das IT-Recht. Jenes behandelt alle möglichen Vorgänge, die mit illegalen Vorgängen im Internet zu tun haben. Gerade beim Thema Datenschutz gibt es ganz klare Richtlinien. Wer also mittels Hackerangriffen unbefugt an personenbezogene Daten gelangt und diese missbraucht, begeht eine Straftat, die geahndet werden kann. Hier kommt der Fachanwalt für IT-Recht ins Spiel.

Tipp: Vor allem beim Thema Urheberrecht kann sich der Miteinbezug eines Fachanwalts lohnen. Beispielsweise bei der unrechtmäßigen Verbreitung von Bildern ist es nicht erlaubt, jene für eigene Zwecke einfach zu nutzen. Deswegen befinden sich meist Wasserzeichen auf Bildern, um den Urheber eines Bildes klar definieren zu können. Auch bei Videos oder anderen digitalen Daten sind solche Wasserzeichen Gang und Gebe.

Weitere Aufgaben des IT-Rechts

Was behandelt das IT-Recht aber noch? Folgende Liste dient als Überblick:

• Online-Handel: Durch das Internet konnten die einflussreichsten Händler unserer Zeit erst so richtig Fuß fassen. Allerdings gelten beim Internethandel von Waren, seien sie physischer oder digitaler Natur, spezielle Richtlinien, die durch das IT-Recht geregelt sind.

• Kinder- und Jugendschutz: Beim Kinder- und Jugendschutz ist gerade in den letzten Jahren eine Menge passiert. Vor allem Streaming-Plattformen und Anbieter, die kostenfrei Videos zur Verfügung stellen, haben ihre Kinder- und Jugendschutzrichtlinien immer weiter angepasst. Das IT-Recht kommt hier besonders zum Tragen, da Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gerade vor pornographischen sowie gewalttätigen Inhalten geschützt werden sollen.

Tipp: Wer gegen das IT-Recht verstößt, muss mit äußerst hohen Geldbußen rechnen. Das IT-Sicherheitsgesetz besagt beispielsweise, dass Webseitenbetreiber ihre Portale mit einem gewissen Sicherheitsstandard ausstatten müssen. Ansonsten kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro angesetzt werden. Wer hingegen Schindluder mit personenbezogenen Daten treibt, kann mit bis zu 50.000 Euro Strafe belangt werden.

Das TMG (Telemediengesetz)

TMG steht für „Telemediengesetz„, das innerhalb des IT-Rechts auch als Internetgesetz bekannt ist. Jegliche elektrische Informations- sowie Kommunikationsdienste werden hier behandelt. Letztendlich handelt es sich so gesehen um digitale Dienstleistungen, wie Podcasts, Blogs, Online-Shops, Chats oder E-Mail-Verkehr.

Vor allem das „Streaming“ ist hier ebenfalls geregelt. Schließlich gehören Livestreams, durch welche ein Nutzer live etwas ins Internet übertragen, was von anderen Nutzern konsumiert werden kann, schon seit geraumer Zeit zu unserem Internetalltag. Darüber hinaus regelt das TMG aber auch die Bestimmungen des Impressums, welches auf allen dienstanbietenden Webseiten vorhanden sein muss.

ZDNet.de Redaktion

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