Wenn es um die Themen Homeoffice und Hybridarbeit geht, wird ein Punkt oft als Nachteil für die Arbeitnehmenden angeführt: die Vermischung von Arbeit und Privatem. Die Arbeit am heimischen Schreibtisch verleitet viele Mitarbeitende dazu, auch nach eigentlichem Dienstschluss noch schnell die letzten E-Mails zu beantworten, die Mittagspause vorm Laptop zu verbringen oder auch am Wochenende für dringende Anfragen zur Verfügung zu stehen. Grund dafür ist das verringerte Bewusstsein für die eigene Mehrarbeit und eine oftmals fehlende Erfassung der Arbeitszeit.
Das soll sich gemäß der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von Mitte September 2022 nun ändern. Das Gericht bestätigt die Pflicht von Unternehmen, die vollständige Arbeitszeit von Beschäftigten von der ersten bis zur letzten Minute zu erfassen und somit die Arbeitnehmenden stärker zu schützen. Sowohl im Büro als auch im Homeoffice wird so mehr Kontrolle über die Mehrarbeit geschaffen und die Einforderung von Ausgleich erleichtert. Wie das Arbeitszeitgesetz nun angepasst werden muss und was das Urteil für Arbeitnehmer und -geber bedeutet, erfahrt ihr hier:
In Deutschland galt bisher keine gesetzliche Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Das Arbeitszeitgesetz, das 1994 in Kraft getreten ist, sieht zwar die verpflichtende Erfassung von Sonntagsarbeit und Überstunden vor, aber nicht die der regulären Arbeitszeit. Dieses bundesweite Gesetz ist für viele Arbeitnehmer:innen die Grundlage ihrer Arbeitszeitregelungen. Lediglich einige Berufsgruppen sowie Angestellte in hohen Führungspositionen sind davon ausgenommen. Eine Änderung des Gesetzes hat daher Einfluss auf einen Großteil der deutschen Arbeitskräfte. Und eine solche Änderung dürfte jetzt bevorstehen.
Seit der Entscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts vom 13.09.2022 ist klar: Nur Überstunden und Sonntagsarbeit zu erfassen, bietet den Angestellten keinen ausreichenden Arbeitsschutz. Um unkontrollierte Mehrarbeit einzudämmen und die Gesundheit der Mitarbeitenden schützen, muss die gesamte Arbeitszeit vollständig und systematisch aufgezeichnet werden. Nur so kann vermieden werden, dass Angestellte nach Feierabend oder am Wochenende nicht erfasste Überstunden anhäufen. Sowohl der Gesetzgeber als auch Unternehmen müssen nun dementsprechend nachbessern.
Im Grunde kommt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht überraschend. Bereits 2019 hatte der Europäische Gerichtshof im sogenannten Stechuhr-Urteil festgelegt, dass in den EU-Mitgliedstaaten eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeit gilt und diese durch ein objektives System einzuhalten ist. Von der Regierung beauftragte Gutachter bestätigten daraufhin, dass das Arbeitszeitgesetz dementsprechend angepasst werden müsse. Passiert ist seitdem allerdings noch nichts. Zwar wurde eine Überarbeitung des Regelwerks im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien verankert, ein erster Vorschlag zur Gesetzesänderung ist allerdings gescheitert. Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gerät der Stein jetzt wieder ins Rollen. Das Bundesarbeitsministerium lässt verlauten, dass man an einer schnellen Lösung arbeite.
Bis das Bundesarbeitsgericht eine detaillierte Begründung seiner Entscheidung vorlegt und die Bedingungen der Arbeitszeiterfassung konkretisiert, dürfte es noch eine Weile dauern. Auch die Änderung des Arbeitszeitgesetzes wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Trotzdem wird sich an der grundsätzlichen Verpflichtung zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit nichts ändern. Unternehmen tun deshalb gut daran, sich bereits jetzt über mögliche Modelle zu informieren und sich auf die Gesetzesänderung vorzubereiten.
Die Möglichkeiten, Arbeitszeit zu erfassen, sind vielfältig. Neben dem klassisch-analogen Modell der Stechuhr im Büro gibt es mittlerweile ausgeklügelte Software und Apps, die eine digitale Zeiterfassung möglich machen – egal ob im Büro oder im Homeoffice. Auch die manuelle Erfassung der Arbeitszeit über ein Tabellentool ist denkbar, wenn auch nicht sehr nutzerfreundlich. Doch über genau diese Details lässt sich am besten entscheiden, sobald mehr Klarheit über die genaue Definition der Arbeitszeiterfassung herrscht.
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Zum Grundsatzurteil vom 13. September melden sich sowohl positive als auch negative Stimmen. Während Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften die Entscheidung begrüßen und sich von der umfassenden Arbeitszeiterfassung mehr Gesundheitsschutz versprechen, fürchten einige Arbeitgeber das Ende der Vertrauensarbeitszeit.
Richtig ist: Vor allem im Homeoffice, wo die Grenzen zwischen Arbeit und Privatem weniger klar sind, sammeln viele Mitarbeitende unbezahlte Überstunden an. Durch die vollständige und objektive Erfassung der Arbeitszeit könnte diese unkontrollierte Mehrarbeit in Zukunft weniger werden. Denn das Festhalten der eigenen Arbeitszeit schafft einerseits mehr Bewusstsein für die Erfüllung des Arbeitspensums und sorgt andererseits dafür, dass Mehrarbeit entsprechend korrekt ausgeglichen wird. Beides bedeutet mehr Work-Life-Balance für die Mitarbeitenden.
Dass die erweiterte Arbeitszeiterfassung auch das Ende der Vertrauensarbeitszeit bedeutet, ist hingegen nicht notwendigerweise richtig. Vertrauensarbeitszeit bedeutet schließlich nur, dass die Angestellten die Möglichkeit haben, ihre Arbeit zu freigewählter Zeit abzuleisten. Das wird auch mit Erfassung der Arbeitszeit weiterhin problemlos möglich sein, kommt es hierbei ja nur auf die Summe der Arbeitsstunden, nicht den Zeitpunkt der Arbeitsleistung an. Wenn unter Vertrauensarbeitszeit allerdings verstanden wird, das Arbeitspensum unkontrolliert und ohne Ausgleich nach oben oder unten anzupassen, dann stehen durch das Grundsatzurteil tatsächlich einige Veränderungen bevor.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts mag im ersten Moment wie ein Rückschritt klingen, denn es deutet mehr Kontrolle in Zeiten, in denen alle auf Flexibilität setzen. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Die Entscheidung zielt vor allem auf besseren Schutz der Mitarbeitenden und eine gesteigerte Work-Life-Balance ab. Und dafür lohnt es sich, etwas mehr administrative Arbeit in Kauf zu nehmen.
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