Die EU-Kommission macht Ernst mit Innovation: Fluggesellschaften werden bald in der Lage sein, in ihren Flugzeugen die neueste 5G-Technologie neben früheren Generationen von Mobilfunktechnologien bereitzustellen, da die Kommission den Durchführungsbeschluss über Frequenzen für die mobile Kommunikation an Bord von Flugzeugen aktualisiert hat, indem sie bestimmte Frequenzen für die 5G-Technologie während des Fluges ausweist.
Passagiere an Bord von Flugzeugen in der EU werden ihre Mobiltelefone mit maximaler Kapazität und allen Funktionen nutzen können, genau wie bei einem 5G-Mobilfunknetz am Boden.
Thierry Breton, Kommissar für den Binnenmarkt, sagte dazu: „5G wird innovative Dienste für die Menschen und Wachstumschancen für europäische Unternehmen ermöglichen. Wenn es um die Möglichkeiten geht, die superschnelle Verbindungen mit hoher Kapazität bieten, sind dem Himmel keine Grenzen mehr gesetzt.“
Seit 2008 sind in dem Durchführungsbeschluss der Kommission bestimmte Frequenzen für die mobile Kommunikation in Flugzeugen reserviert, so dass die Fluggesellschaften den Fluggästen in der EU Nachrichten, Telefongespräche und Datendienste anbieten können. Diese Aktualisierung des Durchführungsbeschlusses der Kommission über die mobile Kommunikation an Bord von Flugzeugen ebnet den Weg für die weit verbreitete Einführung von 5G-Diensten.
Der Dienst wird in der Kabine eines ausgerüsteten Flugzeugs mit Hilfe einer speziellen Netzausrüstung, der sogenannten „Pico-Zelle“, bereitgestellt, um die Nutzer zu verbinden und Anrufe, Texte und Daten – in der Regel über ein Satellitennetz – zwischen dem Flugzeug und dem bodengestützten Mobilfunknetz weiterzuleiten.
Die Kommission änderte auch einen Durchführungsbeschluss zu den 5-GHz-Frequenzbändern, durch den die Bänder für Wi-Fi im Straßenverkehr, z. B. in Autos und Bussen, verfügbar werden. Der Änderungsbeschluss legt den Grundstein für Innovationen in der Automobilindustrie und potenziell für Metaverse-Anwendungen. Gemäß der Änderung des Durchführungsbeschlusses sollen die Mitgliedstaaten die 5GHz-Frequenzbänder so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2023, für die Nutzung in Straßenfahrzeugen verfügbar machen.
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