Die Europäische Kommission hat Apple im Rahmen des laufenden Kartellstreits eine neue Mitteilung der Beschwerdepunkte zugestellt. Sie soll die Bedenken der Wettbewerbshüter zu den App-Store-Regeln für Musikstreaming-Anbieter klarstellen. Konkret beschränkt sich die EU im weiteren Verfahren nun auf einen Beschwerdepunkt.
Bisher war es die „vorläufige Auffassung“ der Kommission, dass Apple seine marktbeherrschende Stellung in zwei Bereichen missbraucht. Einerseits soll Apple den Entwicklern von Musikstreaming-Apps seine eigene Zahlungstechnologie für In-App-Käufe auferlegen; andererseits soll es die Möglichkeit der App-Entwickler einschränken, Nutzer von mobilen Apple-Geräten über alternative Streaming-Abonnements zu informieren.
Mit der neuen Mitteilung stellt die EU nun nach eigenen Angaben klar, „dass die Kommission sich im Rahmen dieser kartellrechtlichen Untersuchung nicht mehr mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verpflichtung in Bezug auf In-App-Käufe befassen wird.“ In Bezug auf die Beschränkungen, Nutzer über alternative und damit vor allem günstigere Möglichkeiten zu informieren, Abonnements außerhalb der App zu informieren, ist der iPhone-Hersteller allerdings noch nicht vom Haken.
„Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass die von Apple auferlegten Verpflichtungen in Bezug auf die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten unlautere Handelsbedingungen darstellen und damit gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen“, heißt es in einer Pressemitteilung der EU-Kommission.
Die EU argumentiert, dass diese Einschränkungen weder erforderlich noch angemessen seien, um den Apple App Store auf iPhones und iPads anbieten zu können. Zudem zahlten Verbraucher aufgrund der Einschränkungen möglicherweise mehr für ein Streaming-Abonnement. Zudem geht die EU davon aus, dass Apples Verhalten die Auswahl an Musikstreaming-Apps für Verbraucher einschränkt.
Das förmliche Verfahren gegen Apple wurde bereits im Juni 2020 eingeleitet. Im April 2021 übermittelte die Kommission erstmals ihre Beschwerdepunkte an Apple, worauf das Unternehmen aus Cupertino im September 2021 antwortete. Laut EU ersetzt die neue Mitteilung der Beschwerdepunkte die ursprüngliche Mitteilung von April 2021.
Wann das Verfahren abgeschlossen wird, ist laut EU-Kommission offen. Sollten die Kartellwächter allerdings nach Abschluss ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis kommen, dass „hinreichende Beweise für eine Zuwiederhandlung vorliegen“, droht Apple eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes. Die Bilanz für das Geschäftsjahr 2022 weist einen Nettoumsatz von 394,3 Milliarden Dollar aus.
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