Apple droht Ärger mit dem Bundeskartellamt. Die Wettbewerbshüter haben festgestellt, dass der iPhone-Hersteller ein „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ist. Damit unterliegt Apple und auch dessen Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht gemäß §19a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GBW).
Der fragliche Paragraf beschreibt ein zweistufiges Verfahren, um Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken zu untersagen. In der ersten Stufe wird besagte „überragende marktübergreifende Bedeutung“ festgestellt. Mit dieser Feststellung an sich trifft das Bundeskartellamt jedoch keine Aussagen über mögliche Wettbewerbsverstöße.
Diese sollen nun im weiteren Verfahren untersucht werden, das die Behörde nach eigenen Angaben nun startet. Geprüft werden einer Pressemitteilung zufolge Apples Tracking-Regelungen sowie das App Tracking Transparency Framework. „Das Bundeskartellamt geht dabei insbesondere dem Anfangsverdacht nach, dass diese Regelungen Apples eigene Angebote bevorzugt behandeln und/oder andere Unternehmen behindern könnten.“ Über die Einleitung weiterer Verfahren gegen Apple sei noch nicht entschieden worden, so die Behörde weiter.
Die überragende marktübergreifende Bedeutung begründet das Bundeskartellamt unter anderem mit einer engen, proprietären Vertikalstruktur und einer aktiven Gerätebasis von mehr als zwei Milliarden Geräten. Apple sei außerdem „vielfach auf miteinander verbundenen Marktstufen und Geschäftsfeldern tätig und so in der Lage, seine Nutzerinnen und Nutzer langfristig an sein komplexes Ökosystem zu binden“. Als Folge habe Apple vor allem gegenüber App-Entwicklern eine „ausgeprägte Regelsetzungsmacht“.
„Apple verfügt über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition, die dem Unternehmen vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume eröffnet. Das Unternehmen ist – ausgehend von seinen mobilen Endgeräten wie dem iPhone – Betreiber eines umfassenden digitalen Ökosystems mit einer hohen Bedeutung für den Wettbewerb nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit“, kommentiert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Apple nimmt mit seinen proprietären Produkten iOS und dem App Store Schlüsselpositionen für den Wettbewerb und für den Zugang zum Ökosystem und den Apple-Kunden ein. Auf der Grundlage dieser Entscheidung können wir gezielt wettbewerbsgefährdende Praktiken aufgreifen und effektiv unterbinden.“
In der vergangenen Woche hatte das Bundeskartellamt auch ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet. Die Behörde prüft, ob auch der Softwarekonzern eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ hat. Bei Microsoft geht es um eine mögliche Machtstellung in einem digitalen Ökosystem, das sich über verschiedene Märkte erstreckt. Angeblich wurde das Verfahren durch Beschwerden mehrerer Cloud-Anbieter ausgelöst.
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