Categories: RechtRegulierung

Google unterliegt im Patentstreit mit Sonos

Google hat im Patentstreit mit Sonos eine Niederlage hinnehmen müssen. Ein Geschworenengericht in San Francisco verurteilte den Internetkonzern Ende vergangener Woche zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 32,5 Millionen Dollar. Nach Ansicht der Jury verstößt Google mit seinen smarten Lautsprechern gegen ein Patent von Sonos.

Wie The Verge berichtet, dauert der Rechtsstreit bereits seit 2020 an. Sonos wirft Google vor, unerlaubt patentiertes geistiges Eigentum für Multiroom-Lautsprecher zu benutzen. Mit einer Beschwerde vor der US-Handelsbehörde International Trade Commission konnte sich Sonos bereits durchsetzen. Sie verhängte darauf hin ein begrenztes Importverbot für einige der fraglichen Google-Produkte. Zudem musste das Unternehmen einige Funktionen aus seinen intelligenten Lautsprechern und Smart-Displays entfernen.

Lizenzgebühr von 2,30 Dollar für 14 Millionen Geräte

Der Schadenersatz steht für eine Lizenzgebühr von 2,30 Dollar, die die Geschworenen als angebracht einstuften. Dem Bericht zufolge muss Google dies Gebühr auch für bereits verkaufte Geräte an Sonos abführen. Bei mehr als 14 Millionen Geräten ergibt sich so eine Schadensumme von über 32 Millionen Dollar.

„Dieses Urteil bestätigt erneut, dass Google ein systematischer Verletzer unseres Patentportfolios ist, wie die International Trade Commission bereits in Bezug auf fünf andere Sonos-Patente festgestellt hat. Insgesamt glauben wir, dass Google mehr als 200 Sonos-Patente verletzt, und der heutige Schadensersatz, der sich auf einen wichtigen Teil unseres Portfolios bezieht, zeigt den außergewöhnlichen Wert unseres geistigen Eigentums. Unser Ziel bleibt es, dass Google uns eine faire Lizenzgebühr für die Sonos-Erfindungen zahlt, die es sich angeeignet hat“, kommentierte Sonos-CFO Eddie Lazarus das Urteil auf Nachfrage von The Verge.

Google betonte in seiner Stellungnahme indes, dass das Gericht lediglich Verstöße zu einem von insgesamt sechs eingeklagten Patenten festgestellt habe. Das Schutzrecht beziehe sich zudem auf sehr spezifische Funktionen, die nicht häufig gebraucht würden. „Wir haben unsere Technologien immer unabhängig entwickelt und uns mit unseren Ideen am Wettbewerb beteiligt. Wir denken über unsere nächsten Schritte nach“, sagte der Google-Sprecher.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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