Bereits zum 1. Juli 2023 – 2024 für die Nutzer von Universal Analytics 360 – wird Google die Verarbeitung neuer Daten in standardmäßigen Universal-Analytics-Properties einstellen. Und ein Datenimport in Google Analytics 4 ist nicht vorgesehen. Es gilt also, jetzt zu handeln, um den Datenschatz noch zu retten!
Wie wichtig es ist, sich bei der Webanalyse auch auf historische Daten verlassen zu können, wissen Online-Marketer und Shopbetreiber nur zu gut. Nur so können sie Trends identifizieren und Vergleiche zwischen unterschiedlichen Kampagnen ziehen. Und nur darauf aufbauend, können sie ihre Marketing-Maßnahmen optimieren. Doch beim Analytics-Wechsel alle Daten mitzunehmen und in das neuartige Datenmodell zu überführen, ist nicht möglich. Da drängt sich die Frage auf: Lassen sich die so wertvollen historischen Daten auch anderweitig retten?
Die Migration im dritten Fall ist einfach: Hierzu ist es lediglich erforderlich, das Analytics-Tag auszutauschen. Alle Kampagnen-Parameter werden automatisch vom neuen Webanalyse-System erkannt, sodass sich das Kampagnentracking nahtlos fortsetzen lässt. Ob Google-, Bing- oder Facebook-Ads – alle Trackingdaten laufen dann bequem in einem System zusammen.
Optional können Online-Marketer und Shopbetreiber ein solches Tool als Alternative oder in Ergänzung zu Google Analytics 4 nutzen. Denn viele Anwender von Google Analytics 4 tun sich schwer mit der neuen Lösung, deren Kinderkrankheiten und Unzulänglichkeiten sowie der ungewohnten Oberfläche und Bedienung. Insbesondere aber geht auch mit Google Analytics 4 ein Großteil der Daten verloren und die Datenbasis ist verzerrt (Consent Bias). Denn auch der Einsatz von Google Analytics 4 ist nicht auf der rechtlichen Grundlage des berechtigten Interesses des Websitebetreibers möglich, sondern erfordert immer die vorherige Einwilligung des Websitebesuchers. Das Problem: In der Regel willigen nur knapp 20 Prozent der Nutzer bei einer rechtskonformen Banner-Gestaltung in das Tracking ein – und das auch nicht konsequent in jeder Situation, sondern unterschiedlich je nach Kanal und Kampagnenherkunft. Dies hat zur Folge, dass die Stichprobe der Webanalyse sich nicht nur verkleinert, sondern auch verzerrt wird.
Und dann ist da auch immer noch das Problem mit dem US-Datentransfer, denn trotz Datenerfassung auf europäischen Servern ist ein Zugriff für US-Geheimdienste nicht auszuschließen. Hier drohen nicht mehr nur mahnende Briefe von Aufsichtsbehörden, es gibt mittlerweile einschlägige Urteile wie jüngst das vom Landesgericht Köln zum US-Datentransfer von Google-Tools bei der Telekom. Nur mit Tools, die US-Geheimdiensten keinen Zugang zu den Daten gewähren, weil der Anbieter in der EU beheimatet ist, und die zugleich auch ein Cookie-loses Tracking ohne Fingerprinting ermöglichen, sind Unternehmen auf der sicheren Seite. Dadurch haben sie sogar die Möglichkeit, unabhängig von Nutzereinwilligungen via Consent-Banner zu tracken, weil das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage greift. So lassen sich auch etwaige durch (Nicht-)Einwilligung entstehende Verzerrungen der Datenbasis vermeiden.
Das ist der Weg, den eigenen Datenschatz nicht nur zu retten, sondern künftig auch rechtssicher und DGSVO-konform aufzustellen, wodurch sich dessen Wert noch steigern wird. Online-Marketer können sich so dem schon länger über ihnen schwebenden Damokles-Schwert der Rechtsproblematik entziehen, dabei ihre Datenbasis uneingeschränkt fortführen und Kampagnen weiterhin steuern. Die Gelegenheit, die sich für Google-Analytics-Nutzer also noch bis Ende 2023 bietet, ist eine Chance, die sie nicht verstreichen lassen sollten.
ist Geschäftsführer von etracker.
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