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Online-Werbetechnologie: EU weitet Kartellverfahren gegen Google aus

Im Streit über den Wettbewerb im Bereich der Technologien für Online-Werbung hat die EU-Kommission Google eine Mitteilung der Beschwerdepunkte zukommen lassen. Damit konkretisieren die Kartellwächter aus Brüssel ihre Vorwürfe und weitet das Verfahren gegen den Internetkonzern aus.

Die Kommission hat nach eigenen Angaben festgestellt, dass Google seine eigenen Technologiedienste für Online-Display-Werbung „zulasten konkurrierender Anbieter solcher Dienste sowie von Werbetreibenden und Online-Verlegern begünstigt“. Betroffen sind unter anderem Google Ads, der Ad-Server für Verlage DoubleClick for Publishers (DFP) und die Werbebörse AdX.

Marktbeherrschende Stellung seit 2014

Eine beherrschende Stellung nimmt die EU für die Märkte für Ad-Server für Verlage und für „Instrumente für den programmatischen Kauf von Werbung über das offene Internet“ an. Letzteres betrifft die Dienste Google Ads und DV 360. Diese beherrschende Stellung soll Google bereits seit 2014 innehaben.

Gegen EU-Kartellgesetze soll Google wiederum verstoßen, indem es beispielsweise bei Auktionen zur Auswahl von Werbung seinen Dienst DFP „im Voraus über das beste Gebot von Wettbewerbern informiert“. Außerdem soll Google seine Werbebörse AdX zur „attraktivsten Werbebörse“ gemacht haben, weil es konkurrierende Werbebörsen mied und Angebote vor allem auf AdX abgab.

Abhilfe durch Aufspaltung von Google

In einer Pressemitteilung äußerte sich die EU-Kommission auch zu möglichen Sanktionen gegen Google. „Die Kommission ist zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt, dass in diesem besonderen Fall eine verhaltensbezogene Abhilfemaßnahme wahrscheinlich nicht der Gefahr vorbeugen würde, dass Google solche sich selbst begünstigenden Verhaltensweisen fortsetzt oder sich an neuen derartigen Verhaltensweisen beteiligt. Die Kommission vertritt daher die vorläufige Auffassung, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken nur durch die obligatorische Veräußerung eines Teils der Dienste von Google ausgeräumt werden können.“

Unabhängig davon kann eine Geldbuße in Höhe von 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Das Geschäftsjahr 2022 schloss die Google-Mutter Alphabet mit Einnahmen in Höhe von 282,84 Milliarden Euro ab.

Die EU betonte zudem, dass eine Mitteilung der Beschwerdepunkte kein Urteil darstellt und auch das Ergebnis der noch laufenden Untersuchung nicht vorgreift. Google erhält nun die Möglichkeit, die Ermittlungsakten der EU einzusehen und sich schriftlich zu äußern. Außerdem kann das Unternehmen eine mündliche Anhörung beantragen.

„Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen sind wir der Ansicht, dass das Verhalten von Google auf einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung hinauslaufen könnte. Sollte dies bewiesen werden, wären diese Verhaltensweisen nach unseren Regeln illegal“, sagte Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der EU-Kommission. „Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass Google in rechtswidriger Weise gehandelt hat, könnte sie von Google verlangen, einen Teil seiner Dienste zu veräußern. So könnte Google beispielsweise seine Sell-Side-Tools DFP und AdX veräußern. Auf diese Weise würden wir den Interessenkonflikten ein Ende setzen.“

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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