Im Steuerstreit mit der EU um eine Nachzahlung von 13,1 Milliarden Dollar an den Fiskus in Irland hat Apple eine Niederlage kassiert. Nach Ansicht des Generalanwalts des Gerichtshofs der Europäischen Union, Giovanni Pitruzella, ist das Urteil, das 2020 die Nachforderung der EU-Kommission gekippt hatte, fehlerhaft.
„Nach Ansicht des Generalanwalts sind dem Gericht eine Reihe von Rechtsfehlern unterlaufen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Kommission nicht ausreichend bewiesen, dass die mit Irland vereinbarten Steuererleichterungen auch Apple in den USA zugutekommen und somit eine unerlaubte Subvention darstellen.
Dem Generalanwalt zufolge wurden zudem von der Kommission unterstellte methodische Fehler in der Steuervereinbarung zwischen Irland und Apple vom Gericht „nicht ausreichend gewürdigt“. Auch deswegen sei „eine erneute Würdigung durch das Gericht erforderlich“.
Bei dem Streit geht es um 13,1 Milliarden Euro, die Irland nach Ansicht der EU-Kommission unrechtmäßig Apple als Steuervergünstigung gewährt haben soll. Die EU sieht darin eine illegale Subvention und forderte die irische Regierung deswegen bereits 2016 auf, das Geld zurückzufordern. Im September 2018 meldete Irland schließlich den Eingang der Zahlung. Zudem klagten Irland und Apple gegen die EU-Kommission.
Ob das Gericht der Europäischen Union den Fall nun neu verhandeln muss, ist noch unklar. Der Generalanwalt betont, dass seine Einschätzung für das Gericht nicht bindend ist. Über den Entscheidungsvorschlag wird der Gerichtshof nun beraten und zu einem späteren Zeitpunkt ein Urteil verkünden.
Der iPhone-Hersteller verfolgt, wie andere große internationale Konzerne auch, eine Strategie zur Steuervermeidung in der EU. Unter anderem müssen die europäischen Niederlassungen das von Apple in den USA entwickelte geistige Eigentum lizenzieren. Die Lizenzkosten wiederum fressen die in der EU erwirtschafteten Gewinne in großen Teilen auf. Apple argumentiert, dass die Gewinne dort versteuert werden sollten, wo die wichtigsten Entscheidungen getroffen werden – also nicht in der EU.
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