Der Facebook-Mutter Meta droht neuer Ärger mit der Datenschutzorganisation Noyb des österreichischen Juristen und Aktivisten Max Schrems. Eine neue Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde befasst sich mit der von Facebook jüngst eingeführten Regelung, wonach Nutzer entweder ein kostenpflichtiges Abonnement buchen oder aber der Nutzung ihrer persönlichen Daten für Werbezwecke zustimmen müssen. Noyb sieht darin einen weiteren Versuch Facebooks, das EU-Datenschutzrecht zu umgehen.
„Obwohl Branchenzahlen darauf hinweisen, dass nur drei Prozent der Menschen getrackt werden wollen, entscheiden sich mehr als 99 Prozent gegen eine Zahlung, wenn sie mit einer ‚Datenschutzgebühr‘ konfrontiert werden. Sollte Meta damit durchkommen, dürfte die Konkurrenz in Kürze folgen – und Online-Datenschutz unbezahlbar werden“, heißt es in einer Pressemitteilung von Noyb.
Meta hatte die Änderung für seine Social Network Facebook eingeführt, nachdem der EuGH im Juli entschieden hatte, dass Metas Umgang mit Nutzerdaten für personalisierte Werbung rechtswidrig ist. Das Unternehmen wurde angewiesen, für die Verarbeitung zu Werbezwecken eine Einwilligung von Nutzern einzuholen. Zuvor Meta die Datensammlung als für den Betrieb des Social Network notwendig deklariert, um einer Zustimmungslösung zu entgehen.
Die nun von Meta implementierte Zustimmungslösung gibt Nutzern nach Ansicht von Noyb die Möglichkeit, der Datensammlung zu Werbezwecken zu widersprechen – der Widerspruch ist nur durch den Abschluss eines Abonnements möglich, das laut Noyb bis zu 251,88 Euro pro Jahr kostest. Die Datenschützer kritisieren zudem, dass die in der Bilanz von Meta ausgewiesenen Werbeeinnahmen pro Nutzer in Europa zwischen dem dritten Quartal 2022 und dem dritten Quartal 2023 bei durchschnittlich 16,79 Dollar lagen – was umgerechnet einem Umsatz von 62,88 Euro pro Jahr und Nutzer entsprechen soll.
„Das EU-Recht verlangt, dass die Einwilligung den freien Willen der Nutzer darstellt. Im Widerspruch zu diesem Gesetz erhebt Meta eine ‚Datenschutzgebühr‘ von bis zu 250 Euro pro Jahr, wenn jemand es wagt, sein Grundrecht auf Datenschutz wahrzunehmen“, sagte Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei Noyb. „Wenn nur 3 Prozent der Menschen schwimmen wollen, aber 99,9 Prozent im Wasser landen, weiß jedes Kind, dass das keine ‚freie‘ Entscheidung war. Das ist weder besonders clever noch legal – es ist einfach nur erbärmlich, wie Meta das EU-Recht weiterhin ignoriert“, ergänzte Max Schrems, Vorsitzender von Noyb.
Angesichts der Schwere der Verstöße und der ungewöhnlich hohen Zahl betroffener Personen forderte Noyb die österreichische Datenschutzbehörde auf, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten. Damit soll die laut Noyb illegale Verarbeitung von Nutzerdaten gestoppt werden. Darüber hinaus schlägt Noyb vor, dass die Behörde eine Geldstrafe verhängt, die sicherstellen, dass kein anderes Unternehmen dem Beispiel Metas folgt.
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