Google hat darauf hingewiesen, dass es ab Anfang Dezember die im Mai vorgestellte neue Richtlinie für inaktive Konten umsetzt. Nutzern, die schon länger nicht mehr auf ihr Google-Konto zugegriffen haben, droht nun unter Umständen die Löschung ihres Kontos mit allen dort hinterlegten Inhalten – über alle Google-Dienste hinweg.
Allerdings gilt die neue Richtlinie ausschließlich für persönliche Google-Konten. Konten von Organisationen wie Firmen und Bildungseinrichten sind nicht betroffen. Zudem müssen Konten mindestens seit zwei Jahren inaktiv sein, damit Google sie für eine Löschung in Betracht zieht.
Die Änderung begründet das Unternehmen unter anderem mit branchenweit anerkannten Standard für die Vorhaltung von Daten. Im Mai sprach Google aber auch von höheren Sicherheitsrisiken für „vergessene oder unbeaufsichtigte Konten“. Eine interne Analyse von Google soll ergeben haben, dass bei vergessenen Konten die Wahrscheinlichkeit, dass eine Zwei-Schritt-Authentifizierung eingerichtet ist, mindestens 10-mal geringer ist als bei aktiven Konten.
Die Löschung ungenutzter Konten soll schrittweise erfolgen. Anfänglich will sich das Unternehmen auf Konten beschränken, die angelegt und nicht genutzt wurden. Zudem werden betroffene vor der Löschung über ihre Gmail-Adresse sowie jede weitere im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse von der bevorstehenden Entfernung ihres Konto informiert. Um den Erhalt eines Kontos sicherzustellen ist lediglich eine Anmeldung bei dem fraglichen Konto notwendig. Zu diesem Zweck ist es ausreichend, E-Mails abzurufen oder auf irgendeinen Google-Dienst wie Youtube oder Drive mit dem zu löschenden Konto zuzugreifen. Auch eine Anmeldung bei einem Drittanbieterdienst, der ein Login per Google-Konto unterstützt, stoppt eine angekündigte Löschung.
Ausgenommen von einer Löschung sich auch Konten, über die ein Abonnement, beispielsweise für Google One, abgeschlossen wurde. Aber auch ein Abonnement für eine im Play Store gekaufte App verhindert die Löschung eines ungenutzten Google-Kontos.
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