Immer häufiger ist in diesem Zusammenhang der Begriff Purpose-Unternehmen zu finden. Es laufen sogar Diskussionen darüber, ob das damit verbundene Verantwortungseigentum einen eigenen rechtlichen Rahmen in Form einer ganz neuen Rechtsform erhalten soll.
Generell meint Verantwortungseigentum, dass ein Unternehmen alle seine Gewinne – und damit das wachsende Vermögen – in der Firma behält, obwohl im Grunde Eigentümer mit Teilhabe- und Stimmrechten vorhanden sind. Das Kapital wird ausschließlich für den eigentlichen Business-Zweck eingesetzt.
Der folgende Artikel erklärt genauer, was mit den großen Begriffen Verantwortungseigentum und Purpose wirklich gemeint ist.
Das englische Wort Purpose bedeutet so viel wie Zweck oder Sinn. So handelt es sich bei einem Purpose-Unternehmen um eine Firma, die einem übergeordneten Leitgedanken beziehungsweise einer Mission folgt. Die Geschäftstätigkeit zielt darauf ab, die Umwelt und die Gesellschaft nachhaltig positiv zu beeinflussen. Denkbar ist dabei nicht nur ein gemeinnütziger Zweck, sondern auch ein Angebot, welches zu einer attraktiveren Freizeitgestaltung, einem schöneren Leben oder einem leichteren Alltag beiträgt.
Die Basis der Purpose-Economy liegt darin, dass der Fokus der Geschäftstätigkeit nicht auf einer persönlichen Bereicherung oder finanziellen Zielen liegt. Es geht hauptsächlich darum, den übergeordneten Zweck zu erfüllen, sodass der Gewinn ausschließlich dazu dient, an das eigentliche Ziel zu gelangen.
Mittlerweile gibt es dafür auch entsprechende Zertifizierungen, die dem Unternehmen dann offiziell den Titel „B Corporation“ verleihen. Ein spannendes Beispiel dafür stellt ein nachhaltiges Übersetzungsbüro dar, nämlich das Übersetzungsbüro Perfekt. Dieses handelt gegenüber seinen Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Kunden stets unter der Einhaltung der höchsten nachhaltigen, ökologischen und sozialen Standards.
Unternehmen sind in Anbetracht der zahlreichen gesellschaftlichen Krisen und des Klimawandels mit der Frage konfrontiert, wie sie ihre Ressourcen zukünftig verantwortungsvoller nutzen können.
Bei dem Verantwortungseigentum stehen vor allem die Besitzverhältnisse des Unternehmens im Mittelpunkt. Es wird hinterfragt, wer eigentlich der Besitzer des Unternehmens ist: Der Gründer, die Mitarbeiter oder nur der Zweck, den das Unternehmen verfolgt?
Das Verantwortungseigentum ist auf der einen Seite als Art Philosophie zu verstehen, die darauf beruht, anzuerkennen, dass jeder Mitarbeiter einen wichtigen Beitrag zu dem geschäftlichen Erfolg leistet. Möglich ist das Ausdrücken dieser Wertschätzung beispielsweise in Form von Mitarbeiterbeteiligungen, einer überdurchschnittlich hohen Transparenz, viel Eigenverantwortung sowie einem großen Angebot an Schulungen und Weiterbildungen.
Auf der anderen Seite kann das Unternehmen auch komplett in das Verantwortungseigentum übertragen werden. Damit geht einher, dass das Unternehmen nur sich selbst gehört. Es liegt damit in den Händen der Stakeholder, der Mitarbeiter und der Gemeinschaft statt in denen einzelner Eigentümer. Auch die Stimmrechte liegen zum Großteil bei den Menschen, die eine enge innerliche Verbindung zu dem Unternehmen und seinen Werten aufweisen. Vergleichen lässt sich die Organisationsstruktur mit einem traditionellen Familienunternehmen – nur eben in Form einer Wertefamilie.
Eine weitere Eigenschaft des Verantwortungseigentums besteht darin, dass sämtliche Gewinne zweckgebunden sind. Es ist also keine Übertragung in das Privatvermögen der Eigentümer möglich. Ein Handel oder ein Verkauf der Anteile in Form von Spekulationsgütern ist ebenfalls ausgeschlossen. Diese Regel wird auch Asset-Lock genannt.
Dass die Gewinne ausschließlich zweckgebunden eingesetzt werden, kann dadurch sichergestellt werden, dass ein gemeinnütziges Unternehmen gegründet wird. Die entsprechenden Rechtsformen sind dann die gUG oder die gGmbH. Auch die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung ist alternativ denkbar.
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