Bei einer Raubkopie handelt es sich um eine Kopie, die das Urheberrecht verletzt und unerlaubterweise hergestellt wurde. Das betrifft inzwischen jedoch nicht nur den Musik- oder Filmbereich, sondern weitet sich auch auf Bilder, Fotos oder Software aus. Nach dem deutschen Recht können nur natürliche Personen, also Menschen, nach § 7 UrhG (Urheberrechtsgesetz) Urheber sein. Kommt es zu einem Verstoß und lässt sich eine Herstellung illegaler Kopien belegen, die unzulässig genutzt, verändert oder sogar verbreitet wird, dürfen Geschädigte dagegen vorgehen.
In diesem Fall wenden sich Urheber an einen Rechtsbeistand. Wenn Geschädigte einen guten Rechtsanwalt finden, der sich auf Urheberrecht spezialisiert hat, kann dieser auf dem zivilrechtlichen Weg Schadensersatz erwirken. Auch der Staat kann gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Das ist immer dann der Fall, wenn der Tatbestand das öffentliche Interesse betrifft.
Manchmal kommt das Gericht ins Spiel, oft lassen sich ebenso außergerichtliche Einigungen erwirken. Fakt ist allerdings, dass bei Verletzung von Urheberrechten in der Regel saftige Strafen zu erwarten sind. Zunächst senden Geschädigte Abmahnungen an den Schädiger. Dieser Vorgang kann sowohl mit Rechtsbeistand als auch in Eigenregie erfolgen. Wichtig ist, dass im Rahmen der Abmahnung auf das fehlerhafte Verhalten aufmerksam gemacht wird. Gleichzeitig ist auf eine Unterlassung der Handlung in weiterer Form hinzuweisen. Ebenso ist ein Passus hinzuzufügen, in dem der Geschädigte auf Schadensersatz hinweist.
Da das Urheberrechtsgesetz sehr komplex ist, gilt es häufig, einen Anwalt mit den Interessen des Urhebers zu beauftragen. Dieser weist den Schädiger nicht nur auf eine Unterlassung, sondern auch auf eine Beseitigung der Kopien, einen Rückruf sowie eine Vernichtung auf. Ist der Schädiger nicht bereit, sich auf einen Vergleich einzulassen, geht die Angelegenheit vor Gericht. Neben Schadenersatz hat der Schädiger in der Regel auch die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten aller Partien zu tragen, sofern er die Klage verliert.
Einem Geschädigten stehen viele Wege offen, sein Recht geltend zu machen. Zunächst ist allerdings Ruhe zu bewahren. Neben der Beweissicherung gilt es, sich mit dem Schädiger auseinanderzusetzen, sofern das möglich ist. In jedem Fall ist es empfehlenswert, zeitnah zu handeln, um größeren Schaden zu vermeiden. Dazu ist die Person zu ermitteln, die den Schaden verursacht hat. Dabei ist zu überprüfen, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt, die Fotos oder Musik auf ihrer Homepage veröffentlicht oder anderweitig genutzt hat. Je nach Umfang des Vorwurfs lassen sich meistens eine Schadenssumme und ein Streitwert zusammenstellen.
Dabei gilt wiederum, dass sich Strafsachen mit Privatpersonen oft leichter beilegen lassen, da diese nicht selten unbewusst gehandelt haben. Bei größeren Unternehmen und Konzernen ist es hingegen ratsam, direkt einen Anwalt zu kontaktieren, da diese Fälle meistens kompliziert und langwieriger sind.
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