Die von Apple in der vergangenen Woche vorgestellten Anpassungen für iOS erfüllen wahrscheinlich nicht die Anforderungen des Digital Markets Act. Zu dieser Einschätzung kommt zumindest der Anwalt für Wettbewerbsrecht Damien Geradin, der als Juraprofessor als der Universität Tilburg lehrt und eine Gastprofessur am University College London hat. In einem Forschungspapier geht er sogar davon aus, dass das Unternehmen unter anderem mit seinen Plänen für App Stores und Browser unter iOS versucht, die „Europäische Kommission zum Narren zu halten“.
„Apple versucht nicht ernsthaft, den Digital Markets Act umzusetzen“, schreibt Geradin. Allerdings sei das Verhalten des Unternehmens auch keine Überraschung. Schon früher habe Apple gezeigt, dass es versuche, seine Geschäftspraktiken rigoros zu verteidigen. In seiner Pressemitteilung machte der iPhone-Hersteller in der vergangenen Woche zudem klar, dass er die „erzwungenen“ Änderungen als Nachteil für seine Nutzer ansieht.
Apple argumentiert, dass der DMA „neue Wege für Malware, Betrug und Scams und andere Bedrohungen für die Privatsphäre und die Sicherheit“ eröffnet und rechtfertigt damit neue Kontrollen wie die Beglaubigung von Apps, Autorisierungsschritte für die Entwicklung von Marktplätzen und Warnungen für die Nutzung alternativer Zahlungssysteme.
Geradin kritisierte vor allem die Umsetzung des „Sideloading“ für iOS. Statt eine freie Installation von Apps, wie beispielsweise unter Windows und macOS möglich, auch für iOS einzuführen, habe Apple die Öffnung auf die Zulassung alternativer App Stores beschränkt. Die dazu eingeführten Kontrollen versuche Apple, seine „Verpflichtungen nach Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ zu verschleiern. Auflagen wie die Zahlung der vollen App-Provision an Apple bei Nutzung alternativer Zahlungswege machten zudem solche Alternativen unattraktiv für Anbieter und Nutzer.
Das Fazit des Rechtsexperten zu Apples neuem Geschäftsmodell für die EU ist eher ernüchternd. Die Vorschläge des Unternehmens zeigten „ein Verachtung sowohl für den Digital Markets Act als auch für App-Entwickler“, die „nicht toleriert werden sollte“. Seiner Ansicht nach sollte die EU, falls Apple nicht noch vor dem 7. März Änderungen vornimmt, ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. „Die von Apple vorgeschlagenen Pläne stehen so sehr im Widerspruch zu den Verpflichtungen des Unternehmens im Rahmen des DMA, dass die EU-Beamten keine andere Wahl haben werden“, ergänzte Geradin. Ob sich die Rechtsexperten der EU-Kommission dieser Einschätzung anschließen werden, bleibt abzuwarten.
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