Google hat im Kartellstreit mit der Europäischen Kommission um Googles Werbedienst AdSense einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die von Brüssel verhängte Geldstrafe in Höhe von 1,5 Milliarden Euro für nichtig erklärt. Allerdings bestätigte das Gericht in Luxemburg auch „die meisten Feststellungen der Kommission“ zu Googles Wettbewerbsverstößen im Zusammenhang mit Suchmaschinenwerbung.
Die AdSense-Untersuchung begann 2016, als die Kommission Google beschuldigte, in seinen AdSense-Verträgen mit Drittanbieter-Websites wettbewerbsbeschränkende Klauseln zu verwenden. Sie sollten Googles Konkurrenten daran hindern, zwischen 2006 und 2016 ihre Suchanzeigen auf diesen Websites zu platzieren. Seitdem änderte Google jedoch seine AdSense-Verträge mit großen Drittanbietern, um ihnen die Möglichkeit zu geben, konkurrierende Suchanzeigen zu schalten.
Im März 2019 verhängte die Kommission schließlich die Geldstrafe in Höhe von 1,39 Milliarden Euro, wogegen Google Berufung einlegte. Das Gericht bestätigte nun die Mehrheit der Feststellungen der Kommission. Die Geldbuße hob das Gericht aber unter anderem mit der Begründung auf, dass sie bei der Bewertung der Dauer der von der Kommission als missbräuchlich eingestuften Vertragsklauseln nicht alle relevanten Umstände berücksichtigt habe, so das Urteil des Gerichts.
„Wir haben unsere Verträge im Jahr 2016 geändert, um die entsprechenden Bestimmungen zu entfernen, noch bevor die Kommission ihre Entscheidung getroffen hat. Wir freuen uns, dass das Gericht die Fehler in der ursprünglichen Entscheidung erkannt und die Geldbuße für nichtig erklärt hat“, teilte Google in einer E-Mail an Reuters mit.
Die EU-Kommission kann die Entscheidung des EuG noch anfechten. Sie erklärte dazu, sie werde das Urteil und mögliche nächste Schritte prüfen.
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