Die Europäische Union hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Millionen Euro gegen die Facebook-Mutter Meta verhängt. Nach Ansicht der Kartellwächter in Brüssel soll das Unternehmen gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, weil es den Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem Social Network Facebook verknüpft. Außerdem soll Meta Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt haben.
Unter anderem unterstellt die EU-Kommission, dass Meta im Europäischen Wirtschaftsraum auf den Märkten für soziale Netzwerke und für Online-Display-Werbedienste in sozialen Medien eine beherrschende Stellung innehat. Durch die Verknüpfung von Marketplace und Facebook erhielten alle Nutzer automatisch Zugang zu Facebook Marketplace – ob sie dies wünschten oder nicht.
„Die Kommission hat festgestellt, dass Wettbewerber von Facebook Marketplace auf diese Weise vom Markt ausgeschlossen werden könnten, da Facebook Marketplace durch die Verknüpfung von einem wesentlichen Vertriebsvorteil profitiert, den andere Anbieter nicht ausgleichen können“, teilte die EU-Kommission mit.
Darüber hinaus stellten die Wettbewerbshüter unfaire Handelsbedingungen für andere Anbieter von Online-Kleinanzeigendiensten fest, die auf Plattformen von Meta wie Facebook und Instagram Werbung treiben wollen. Meta könne Werbedaten, die von anderen Werbetreibenden erzeugt werden, ausschließlich zugunsten von Facebook Marketplace nutzen.
Neben der Geldbuße wurde Meta auch dazu angewiesen, die bemängelten Verhaltensweisen „wirksam einzustellen und davon abzusehen, dieses missbräuchliche Verhalten erneut aufzunehmen oder Praktiken mit gleichem Ziel beziehungsweise gleicher Wirkung einzuführen“.
„Heute verhängen wir wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf den Märkten für persönliche soziale Netzwerke und für Online-Display-Werbedienste auf Social-Media-Plattformen eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Millionen EUR gegen Meta“, wird Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager in einer Pressemitteilung zitiert. „Meta hat seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt. So wollte Meta seinem eigenen Dienst Facebook Marketplace Vorteile verschaffen, die andere Anbieter von Online-Kleinanzeigendiensten nicht ausgleichen können. Damit verstößt Meta gegen das EU-Kartellrecht. Meta muss dieses Verhalten nun einstellen.“
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