Hamburger Landgericht gegen Tele-Info-Bild-Datenbank

Verknüpfung von Abbildung und Adressen unzulässig

Die Rechtsstreitigkeiten um das Projekt „City-Server“ des Tele-Info-Verlags aus Garbsen bei Hannover gehen weiter. Der Verlag plant die Vermarktung einer digitalen Bilddatenbank, in der Haus für Haus alle Gebäude in den größeren Städten Deutschlands fotografisch erfaßt sind.

Nun hat das Hamburger Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Verlag ausgesprochen. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 500.000 Mark wurde dem Verlag verboten, „Abbildungen von Hausgrundstücken zum Zweck der Verbreitung von Abbildungen und gleichzeitiger Adressenangabe“ anzufertigen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Das vorläufige Urteil (AZ.: 324 0 156/99) hatte ein Mitglied des Hamburger Grundeigentümer-Verbandes erstritten.

Dagegen hatte zuvor der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Niedersachsen, Burckhard Nedden, nach einer Prüfung festgestellt, daß die geplante elektronische Bilddatenbank „City-Server“ des Verlags „derzeit nicht gegen geltendes Recht verstößt.“ Nedden kommentierte das neue Urteil laut „Süddeutscher Zeitung“: Das Hamburger Gericht verbiete etwas, das Tele-Info gar nicht mache und auch gar nicht machen wolle. Eine automatisierte Auswertung nach Straße und Hausnummer sei gar nicht möglich.

Bereits am 11. März 1999 hatte das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz per einstweiliger Anordnung untersagt, zu behaupten, der „City-Server“ sei „bereits nach der bestehenden Rechtslage nicht für zulässig“ zu erachten.

Nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten kann man sich beim Tele-Info-Verlag gegen die Erfassung und den Verkauf der Bilder der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses verwahren. Der Verlag habe signalisiert, daß er derartige Widersprüche „selbstverständlich akzeptiert“. Bisher haben die Beschwerdeführer aber noch nichts vom Verlag gehört.

Kontakt: Tele-Info-Verlag Tel: 05131/700050

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