Seit Monaten beschäftigen sich Filmstudios, Musiklabel und Technologie-Unternehmen mit ACNS, dem Automated Copyright Notice System. ACNS ermöglicht es, Urheberrechtsverletzungen auf so genannten Peer-to-Peer-Networks (P2P) leichter aufzuspüren und so dagegen anzukämpfen. An der University of California at Los Angeles (UCLA), einer Universität mit 37.500 Studenten, wird ein ähnliches System ab sofort angewandt.
Vor allem Universitätsstudenten haben Hollywood und die Musikindustrie bereits Milliarden Dollar gekostet, da gerade hier viele Filme herunter geladen werden. Grund hierfür sind high-speed bzw. LAN Internetanschlüsse, über die die Studenten oft mit dem Universitäts-Netzwerk verbunden sind und so ungestört die neuesten Blockbuster herunter laden können.
ACNS wurde von Vivendi Universal Entertainment und Universal Musik Group entwickelt, um gegen die Internet-Piraterie anzukämpfen, um das Patent wurde bereits angesucht. Im vergangenen Jahr hatte die Recording Industry Association of America (RIAA) hunderte Personen verklagt, die illegal Daten aus dem Internet geladen haben.
ACNS verletzt laut Angaben der Hersteller die Privatsphäre nicht, es unterstützt Universitäten und ISP (Internet Service Provider) eher darin, ihre eigenen Richtlinien strenger kontrollieren zu können. Weiters kann es verwendet werden, um Netzwerke von Viren, Trojanern und ähnlichem zu schützen.
Die UCLA hat vergangene Woche Briefe an ihre Studenten geschickt, in denen sie auf die neue Methode und die Vorgangsweise gegen illegale „file swapper“ hingewiesen hat. Wird man zum ersten Mal beim illegalen Download erwischt, wird der Internetanschluss so lange gesperrt, bis die illegalen Daten entfernt werden. Beim zweiten Mal dasselbe Procedere, jedoch steht zusätzlich ein Gespräch mit dem Studiendekan an. Kritiker der Methode sind jedoch davon überzeugt, dass es Studenten gelingen wird, sich auch so Zugang zu gewünschten Daten zu verschaffen, zum Beispiel über kabellose Zugänge.
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1 Kommentar zu Hollywoods neue Strategien gegen Datenaustausch
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Klagen der RIAA
Sehr geehrte Damen und Herren,
meines Wissens nach hat die RIAA nur Anbieter ("Uploader") und nicht Downloader verklagt, unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit des Downloads in den Vereinigten Staaten von Amerika.
In Ihrem Artikel "Hollywoods neue Strategien gegen Datenaustausch" in Absatz drei ist von Klagen der RIAA gegen Downloader die Rede.
Die Homepage der RIAA scheint momentan nicht zu funktionieren, so dass die Pressemitteilungen der RIAA nicht einsehbar sind.
Mit freundlichen Grüßen