Die Internet-Aufsichtsorganisation Icann will den Fortbestand der Whois-Datenbank zur Disposition zu stellen. Whois-Datenbanken seien – etwa im Sinne des Datenschutzes – problematisch. Selbst Benutzer ohne kommerzielle Zielsetzung würden zur Offenlegung ihrer privaten Daten gezwungen, was gegen kanadische und europäische Datenschutzbestimmungen verstoße.
Copyright-Verfechter stellen sich allerdings gegen den Vorschlag, da sie diese Datenbank benötigen, um Markenrechts- und Copyrightverletzungen aufzuspüren. „Öffentlich verfügbare und akkurate Auskünfte über Domaininhaber sind zur Bekämpfung von Straftaten, Terroristen, Volksverhetzung und Kinderpornografie unverzichtbar“, sagt die American Intellectual Property Law Association (AIPLA).
Doch die Datenschützer halten dagegen, dass kriminelle Domain-Eigentümer bei der Registrierung einer Website die Standards der Icann ohnehin nicht einhalten und ihre wahre Identität samt Namen und Adresse verschleiern. Spammer haben ebenfalls Wege gefunden, ihre Identität zu tarnen. Und selbst unbescholtene Domainbesitzer scheuen sich inzwischen, ihre privaten Informationen auf diesem Weg öffentlich abrufbar zu machen.
Unterstützung erhalten die Gegner auch von eine Studie der Syracuse University, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Whois-Datenbank nur noch aufgrund einer veralteten Regel aus den Anfangszeiten des Internet besteht.
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4 Kommentare zu Icann will Whois abschalten
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WHOIS unverzichtbar gegen Spammer
Ob die Spammer ihre Daten verschleiern oder nicht, ist m.E. egal. Allein dadurch, dass man durch eine WHOIS-Anfrage das Alter einer Domain herausfinden kann, kann man viel Spam erkennen: ist eine nur wenige Tage alte Domain verlinkt, handelt es sich mit fast absoluter Sicherheit um Spam.
Europäische Datenschutzbestimmungen?
Aha! Die Whois-Datenbank verstößt also gegen europäische Datenschutzbestimmungen, die Impressumspflicht aber nicht?
Wo ist der Unterschied? Schlimmer noch, ein Impressum braucht man auch bei einer Subdomain oder schlichten Webpage, Whois nur bei einer echten Domainregistrierung. Tolle Datenschutzbestimmungen…..
AW: Europäische Datenschutzbestimmungen?
Nach dem Teledienstgesetz §6 (TDG vom 14.12.2001) sind nur gewerbliche Anbieter im Web verpflichtet ein vollständiges Impressum zu führen. Privatleute mit eigener Website brauchen das nicht.
Somit ist der Ruf nach Datenschutz für Privatleute mal wieder berechtigt.
TDG nicht mehr in Kraft
Inhaltlich wohl nicht zu beanstanden, außer der Tatsache, daß das TDG nicht mehr in Kraft ist.