Telekom muss VDSL-Netz nicht vollständig öffnen
Das Bundesverwaltungsgericht gibt einer Klage des Bonner Konzerns damit teilweise statt. Die Telekom muss ihren Wettbewerbern weiterhin Zugriff auf Hauptverteiler und Kabelverzweiger gewähren, nicht aber auf unbeschaltete Glasfaserleitungen. weiter