Gesprächsprotokolle dürfen nur mit Zustimmung im Web veröffentlicht werden
Gesprächsprotokolle eines Beratungsgesprächs im Internet zu publizieren ist unzulässig, wenn der betroffene Berater der Veröffentlichung nicht zugestimmt hat. Das hat das Landgericht Erfurt im Streit zwischen zwei Einrichtungen der Verbraucherberatung entschieden. weiter