Verwaltungsgericht Köln bestätigt Abschaltung der Rufnummer 11861
Die Bundesnetzagentur setzt sich damit gegen den Betreiber durch. Sie hatte sich an der fehlenden Preisangabe bei der Bewerbung im Internet gestört. Außerdem hielt sie die Ansage für zu lang. Nutzer erhalten jedoch gezahlte Gebühren nicht erstattet. weiter