Neue Informationspflicht bei Datendiebstahl tritt am 1. September in Kraft
Der neue Artikel 42a des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen, Betroffene von einem Datenleck in Kenntnis zu setzen. Das kann über eine direkte Benachrichtigung oder per Zeitungsanzeige erfolgen. weiter