Internetzensurgesetz wird für ein Jahr ausgesetzt
Das BKA soll zwölf Monate lang versuchen, eine Löschung von kinderpornografischen Seiten zu erreichen. Die Vorratsdatenspeicherung wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht angewendet. Online-Durchsuchungen müssen von der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof beantragt werden. weiter