Keine „Rasterfahndung“ für den Rechteinhaber an einem Musikstück
Der urheberrechtliche Internetauskunftsanspruch rechtfertigt keine pauschale Überprüfung aller Anschlussinhaber, die eine Rechtsverletzung begangen haben könnten, so das Landgericht Kiel. Außerdem liegt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß nicht vor, wenn ein Musikalbum nur einmal heruntergeladen wird. weiter