Urteil: Betriebsrat hat Anspruch auf Internetzugang
Ein Internetzugang gehört nicht zur Regelausstattung des Betriebsrats. Ist der Anschluss aber aufgrund der konkreten betrieblichen Umstände notwendig, verpflichtet das den Arbeitgeber, einen Zugang zur Verfügung zu stellen. weiter