Bundesgerichtshof: Googles Bildersuche verletzt das Urheberrecht nicht
Das Unternehmen kann von stillschweigendem Einverständnis ausgehen. Wer seine Bilder nicht finden lassen will, soll technische Maßnahmen dagegen ergreifen. Auch im Fall rechtswidriger Bilder haften Suchmaschinenbetreiber erst bei Kenntnis. weiter