Rechtmäßig: außerordentliche Kündigung wegen exzessiver Privatnutzung des Dienst-PCs
Verwendet ein Mitarbeiter den Computer am Arbeitsplatz über Wochen fast ausschließlich für private Interessen, kann der Arbeitgeber auch gegenüber einem langjährigen Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung aussprechen. Dies gilt insbesondere wenn massive Arbeitsrückstände auflaufen. weiter