Onlinewerbung mit „Lieferung frei Haus“ kann wettbewerbswidrig sein
Die Werbung mit Frei-Haus-Lieferung ist wettbewerbswidrig, wenn der Unternehmer den Kunden nicht darauf hinweist, dass unter Umständen ein Mindermengenzuschlag anfällt, so das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Urteil. weiter