EU-Beratungsgremium: „Standortinformationen sind persönliche Daten“
Eine Zustimmung in den AGB reicht nicht aus. Anwender müssen explizit zustimmen, damit ein Dienst Geodaten verwenden darf. Die Datenschützer wünschen sich ein Symbol, das aufleuchtet, sobald Standortinformationen gesammelt werden. weiter