LG Düsseldorf: Auf DDoS-Attacken steht Freiheitsstrafe
Sie werden als Computersabotage eingestuft. Darauf steht in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft. Es ist eines der ersten Urteile, das sich mit der strafrechtlichen Einstufung von DDoS-Attacken beschäftigt. weiter