Ebay: Werbung mit Selbstverständlichkeiten nicht grundsätzlich wettbewerbswidrig
Die Angaben "Original-T-Shirt" und "Wir garantieren, dass es sich bei unseren Angeboten um Originalware handelt" sind als Werbung mit Selbstverständlichkeiten nicht grundsätzlich wettbewerbswidrig. Damit entscheidet das Amtsgericht Meldorf anders als andere Gerichte zuvor. weiter