Google muss wegen Suchwortergänzung „Scientology“ keinen Schadenersatz zahlen
Es hat den Begriff rechtzeitig aus den Suchwortvorschlägen gelöscht. Das Oberlandesgericht Köln bestätigt jedoch den Unterlassungsanspruch des anonymen Klägers. Google darf dessen Namen nicht mehr mit dem Begriff "Scientology" kombinieren. weiter