Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Referentenentwurf zum Urheberrecht fertig gestellt. Nun ist eine klare Begrenzung der Abgabenhöhe auf einen Prozentsatz vom durchschnittlichen Gerätepreis vorgesehen. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) hat die Änderungen im neuen weit gehend begrüßt. „Die neuen Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung zu einem zeitgemäßen Urheberrecht“, sagt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom.
Allerdings halte auch dieser Entwurf am Grundsatz der pauschalen Urheberrechtsabgabe pro Gerät und Speichermedium fest. Zukunftsweisend wäre aus Sicht des Bitkom eine Änderung in Richtung individueller Vergütungssysteme gewesen. Wirklich glücklich sei die Industrie mit dem Entwurf daher nicht. „Der neue Entwurf ist zwar nicht der große Wurf in Richtung Zukunft, aber sollte er umgesetzt werden, würde das deutsche Urheberrecht aus der Vergangenheit schon mal in der Gegenwart ankommen“, so das Fazit von Harms. Daher sollte das Kabinett den Entwurf möglichst zügig beschließen.
Beim Kauf von IT-Geräten werden in Deutschland automatisch Urheberrechtsabgaben fällig, durch die das legale, private Kopieren von Texten, Bildern oder Musik pauschal abgegolten werden soll. Schon jetzt zahlen die Hersteller beispielsweise Abgaben für jeden CD-Brenner (7,21 Euro) und DVD-Brenner (9,21 Euro) an die so genannten Verwertungsgesellschaften. Diese verstehen sich als Verwalter der Text- und Bildrechte von beispielsweise Autoren und Fotografen. Für PCs und Drucker sind die pauschalen Abgaben rechtlich noch umstritten. Jedoch haben die Gerichte in den ersten Instanzen auf Basis des veralteten deutschen Urheberrechts von 1965 die Zulässigkeit der Abgaben bestätigt. Ob der BGH sich dieser Meinung anschließt, ist offen. Der neue Gesetzesentwurf kann die Forderungen aus der Vergangenheit nicht direkt regeln, jedoch könnten die neuen gesetzlichen Kriterien helfen, eine Einigung der Parteien in diesen Streitfällen herbeizuführen.
In dem neuen Referentenentwurf fehlt bei der Nutzung von Online-Inhalten aus Bitkom-Sicht ein klares Bekenntnis dazu, dass die Urheber die im Netz verfügbaren Schutzmaßnahmen und individuellen Vergütungssysteme nutzen sollen, wenn sie eine Vergütung bekommen wollen. „Es kann nicht sein, dass die Urheber das Inkasso ihrer Vergütung weiterhin pauschal auf die Hersteller und Käufer von digitalen Geräten abwälzen, wenn sie selbst in der Lage sind, individuell gegenüber den Nutzern ihrer Inhalte abzurechnen“, sagt Harms.
Zudem sieht die Industrie nach wie vor das Problem, dass auch mit dem neuen Gesetz die Abgaben auf eine Vielzahl weiterer digitaler Geräte ausgeweitet werden können. Zwar seien im neuen Entwurf die Vorgaben konkreter gefasst, welche Geräte wie vergütet werden sollen. So werde ein eindeutiger Rahmen für Verhandlungen zwischen den Verwertungsgesellschaften und Industrieverbänden geschaffen. „Von den neuen Vorgaben erhoffen wir uns zumindest zwei Dinge: Erstens werden Pauschalabgaben zukünftig wirklich nur auf die Geräte erhoben, die tatsächlich in nennenswertem Umfang zum Kopieren genutzt werden. Und zweitens wird die Abgabenhöhe pro Einzelgerät auf ein erträgliches Maß begrenzt“, sagt Harms. „Das Gesamtvolumen der Abgaben wird jedoch angesichts neuer Geräte und steigender Stückzahlen mit Sicherheit nicht so schnell abnehmen.“
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3 Kommentare zu Neues Urheberrecht auf dem Weg
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Urheberrechtsvergütung
Wie bekomme ich meine Abgabe zurück, wenn ich keine Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken durchführe, sondern den Pc / Brenner zu Sicherung meiner Daten nutze, oder steht mir für diese Sicherung eine Vergütung zu.
Wenn schon Abgaben, dann auch keine Strafverfolgung?
Seltsam – obwohl scheinbar jeder bereits pauschal Gebühren für das Kopieren von urheberrechtlich geschützen Medien zahlt, so werden dennoch diese Kopien als entsprechende Verletzung unter Stafe gestellt.
Also sollte man doch annehmen, dass das Kopieren von geschützten Medien nun nicht mehr verfolgt wird. Man bezahlt ja schließlich auch dafür – oder?
– Und was ist mit den Menschen, die ihren Brenner nun wirklich nur zur Sicherung der eigenen Daten nutzen? Wer erbringt denen denn die Gegenleistung für ihre geleistete Zahlung? (siehe Vetragsrecht) Die Verwertungsgesellschaft hat die geleisteten Gebühren ja angenommen, somit ist auch ein Vetrag zustande gekommen, d.h. jeder der nur Daten sichert, hat dann ein Verlustgeschäft gemacht. Komische Welt!
AW: Wenn schon Abgaben, dann auch keine Strafverfolgung?
Das ist keine komische Welt, sondern nur eine weitere Form der Abzocke des Endverbrauchers.
Mich würde allerdings interessieren, welche "Urheber" – wenn überhaupt – etwas von diesen "Gebühren" sehen, und wen ja, wieviel ;-)