Provider müssen Verbindungsdaten nicht für künftige P2P-Verletzungsfälle speichern
Plant ein Rechteinhaber, einen urheberrechtlichen Internetauskunftsanspruch gegen einen Internetprovider geltend zu machen, kann er von diesem nicht schon im Vorfeld verlangen, die Verbindungsdaten für künftige Verletzungsfälle zu speichern. weiter