Karlsruhe erklärt Teile des TKG für verfassungswidrig
Konkret geht es um die Herausgabe von PIN-Codes und Passwörtern an Strafverfolgungsbehörden sowie die Rückverfolgung dynamischer IP-Adressen. Bis Mitte 2013 gelten die Regelungen weiter. Der Gesetzgeber muss aber nachbessern. weiter