Schuldnerdaten dürfen im Internet veröffentlicht werden
Titulierte Forderungen und die Daten der dazugehörigen Schuldner dürfen auf einer Handelsplattform für Vollstreckungstitel im Internet bekannt gemacht werden. Die Veröffentlichung verletzt weder das Allgemeine Persönlichkeitsrecht noch datenschutzrechtliche Bestimmungen. weiter