Keine Störerhaftung von „sedo.de“ wegen Domain-Parking-Programm
Die Domain-Handelsplattform "sedo.de" haftet für die Markenverletzungen Dritter, die auf geparkten Domains begangen werden, erst ab Kenntnis. Der Marktplatzbetreiber muss nicht präventiv tätig werden, so das OLG München. weiter