BGH-Urteil: Apples Slide-to-Unlock-Patent endgültig für nichtig erklärt
Der Bundesgerichtshof hat einen Berufungsantrag des iPhone-Herstellers gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts vom April 2013 abgewiesen. Er bestätigte zudem die Auffassung, dass der Inhalt der Schutzrechtes EP1964022 nicht patentfähig ist, weil er nicht auf einer "erfinderischen Tätigkeit" beruht. weiter