Ex-Ehemann darf nicht in Facebook beleidigt werden
Eine Frau hatte auf Facebook geschrieben, dass ein Anwalt teurer als ein Auftragskiller ist und es eigentlich unbezahlbar ist, den Ex-Ehemann "los zu sein". Das Gericht sah das als Beleidigung. Die Frau muss die entstandenen Anwaltskosten tragen. weiter