Urteil: Telekom muss Drosselung bei VDSL deutlich machen
Andernfalls handelt es sich um Irreführung. Bei Verstößen droht fallweise ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil des Landgerichts Bonn ist noch nicht rechtskräftig; die Telekom will Berufung einlegen. weiter