Musikfindemaschine „Flatster“ verstößt nicht gegen Urheberrecht
Der Internetdienst "Flatster", der mit Hilfe einer Software Live-Streams von Internetradios hörbar macht, ist nicht als Hersteller anzusehen. Die durch den Nutzer angestoßenen, automatisiert erstellten Kopien von Livestreams für den privaten Gebrauch sind zulässig. weiter