Internetnutzer sind böse
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stade ist die Wiederholungsgefahr von online begangenen Straftaten wegen der "Anonymität des Internets" höher einzuschätzen. Ausgangspunkt der Entscheidung war der vor Gericht ausgetragene Streit um die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung. weiter