Nach jahrelanger Duldung fehlender Urhebernennung besteht kein Unterlassungsanspruch
Duldet ein Fotograf über Jahre, dass er als Urheber eines zum Download angebotenen Bildes nicht genannt wird, ist darin die stillschweigende Einwilligung zu sehen, dass auch Dritte dieses Bild ohne Urhebernennung verbreiten und veröffentlichen dürfen. weiter